404 Ja-Stimmen für die Vorratsdatenspeicherung – SMS-Texte werden gespeichert

Mit einem Votum von 404 zu 148 Stimmen beschloss der Deutsche Bundestag bereits am vergangenen Freitag, den 16. Oktober, die überarbeitete Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Prekär hierbei ist, dass die Inhalte von SMS Nachrichten ebenso gespeichert werden, wie die Verbindungsdaten.

Technische Hürde macht Datenschutz derzeit nicht möglich

Bisher wurden SMS Nachrichten 6 Tage auf den Servern der Mobilfunkbetreiber gespeichert. In Zukunft wird dieser Zeitraum verpflichtend auf 10 Wochen ausgedehnt. Zwar beteuerte die Politik immer wieder, dass weiterhin lediglich Verbindungsdaten ohne Inhalte gespeichert würden, eine Trennung ist derzeit technisch allerdings gar nicht möglich, wie Telefónica Deutschland der Süddeutschen Zeitung entgegen äußerte.

Weshalb die Politik nicht alleinig gescholten werden sollte

SMS LogoDiese Datenspeicherung ruft bei vielen Bürgern und Datenschützern Empörung hervor, da nun ohne Verbrechen erst einmal jeder unter Generalverdacht stehe, wie viele Äußerungen der Vergangenheit verlauten ließen. Allerdings ist die Politik alleine nicht verantwortlich.

Ihr würden tatsächlich die Verbindungsdaten als Solche, also die Tatsache, dass eine Textnachricht existierte, reichen. Die Mobilfunkbetreiber selbst scheuten bislang die nötigen Investitionen entsprechende Filter einzurichten, die eine Speicherung von Verbindungsdaten getrennt von Inhalten ermöglichen. Datenschützer und auch die Bundesnetzagentur drängten seit etwa 2 Jahren in diese Richtung.

Der Speicherung von Inhalten entgehen

Wer vermeiden will, dass Inhalte seiner Nachrichten in Massen gespeichert werden, der sollte zu Messengern wechseln. Threema ist für seine Verschlüsselung bekannt und iMessage von Apple gilt ebenfalls als sehr sicher.

Sogar WhatsApp bietet außerhalb von Gruppenchats und Medienversand eine Verschlüsselung an, wenngleich der Dienst von Datenschützern aus anderen Gründen gerne kritisiert wird. Bis entsprechende Filter eingerichtet sind oder eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Speicherung stoppt sind solche Dienste die einzige Alternative.

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