Den auslaufenden Handy-Vertrag richtig kündigen! Einfach erklärt.

Wenn die 24-monatige Laufzeit endet, schauen sich viele Mobilfunknutzer nach einem neuen Anbieter zu neuen Konditionen um. Ein tolles neues Smartphone zu viel besseren Konditionen als der alte Vertrag, das Smartphone vom alten Anbieter freischalten lassen und ein Prepaid-Angebot in Anspruch nehmen – viele Menschen wechseln im 2-Jahres-Rhythmus den Anbieter. Dabei muss man allerdings gewisse Fristen beachten. Wenn man diese nicht einhält, kann es zu unerwünschten Verlängerungen kommen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Immer gibt es Fristen, die zu beachten sind, davon kann sich leider kein Mobilfunknutzer befreien. Selbst wenn der Laufzeitvertrag endet, heißt das nicht, dass Sie nach der Frist nicht vertragsgebunden sind. Wenn Sie nicht 3 Monate vorher kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch, und das bei den meisten Anbietern im Jahresrhythmus.

datum wichtig

Stellen Sie sich vor: Ihr Laufzeitvertrag endet zum 15. Juni. Dann müsste bis zum 15. März Ihre Kündigung bei Ihrem aktuellen Mobilfunkanbieter eingegangen sein. Und das heisst bei vielen Anbietern nicht, dass der Poststempel als Datum gilt, sondern das tatsächliche Erhalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Kündigung von daher per Einschreiben senden. Sie können so Unterschrift und Zustellungsdatum im Internet verfolgen und haben einen Beleg, falls es mit der Kündigung nicht so reibungslos klappt, wie Sie sich das vorgestellt hatten.

Weitere Fristen sind für den neuen Vertrag (wenn es denn ein neuer Vertrag sein soll) und die Rufnummernmitnahme oder Portierung zu beachten.

Normalerweise kann ein neuer Vertrag recht schnell abgeschlossen werden –  dabei kann es sich um Tage oder nur Stunden handeln. Trotzdem sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, vor allem, wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten. Die sogenannte Portierung Ihrer aktuellen Rufnummer von Ihrem aktuellen Provider zu Ihrem neuen Provider wird unabhängig von der Vertragskündigung ausgeführt und sollte spätestens 2 Wochen vor Vertragsablauf beantragt werden.

Zu welchem Zeitpunkt kann eine Rufnummernmitnahme beantragt werden?

Die Rufnummernmitnahme oder Portierung kann frühestens 4 Monate vor Vertragsende bis spätestens 30 Tage nach Vertragsende Ihres aktuellen Mobilfunkvertrages stattfinden. Natürlich wollen Sie nicht 30 Tage ohne Handy auskommen, von daher sollte eine Portierung rechtzeitig geplant werden. Am besten wäre: zeitgleich mit Ihrer Kündigung. So vergessen Sie es nicht und Sie reduzieren den Zeitraum, den Sie ohne Leitung verbringen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Portierung oder Rufnummernmitnahme mit Kosten verbunden ist. In der Regel müssen Sie Ihrem alten Mobilfunkprovider bis zu 30 € erstatten, um Ihre Handynummer behalten zu dürfen. Die meisten Anbieter erstatten jedoch Beträge von bis zu 25 €, wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen. Sie müssen den Betrag lediglich vorstrecken.

Weitere Information über den Ablauf bei einer Rufnummermitnahme finden Sie in diesem Artikel.

Wie verfassen Sie das Kündigungsschreiben richtig?

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Im Kündigungsschreiben müssen einige wichtige Daten wiedergegeben werden. Name und Anschrift sind selbstverständlich, aber Sie sollten auch Ihre Kundennummer und Ihre Rufnummer angeben.

Eine weitere wichtige Angabe ist der Zeitpunkt, zu welchem Sie kündigen möchten. Wenn bei Ihnen eine Vertragslaufzeit besteht, sollten Sie zum letzten Tag der Vertragslaufzeit kündigen. Das heißt: Wenn Ihr Vertrag am 14. Juni endet, sollten Sie diesen auch zum 14. Juni kündigen. Ab dem 15. Juni sollten Sie also die Portierung und einen neuen Vertrag beim anderen Provider beantragen.

Und noch ein Tipp: bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Die benötigen Sie spätestens, wenn Sie eine Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter beantragen. Außerdem empfehlen wir, die Kündigung per Einschreiben zu senden, um belegen zu können, dass Sie diese auch wirklich versendet haben.

Die großen Anbieter machen es einfach(er)

    Die großen Netzanbieter machen es Ihnen zumindest in der Theorie einfacher. Leider kann man das nicht immer von den Sachbearbeitern behaupten, aber immerhin:

  • Telekom
    die Telekom stellt Kunden ein Kündigungsformular zur Verfügung, das Sie durch einfaches Ausfüllen von Feldern online unter diesem Link erstellen können. Danach drucken Sie es einfach aus und senden es mit der Post.
  • Vodafone

    Bei Vodafone können Kunden unter „Mein Vertrag“ ganz einfach Vertragsbedingungen und Laufzeit einsehen und alles Wichtige zu einer Vertragskündigung erfahren. Allerdings stellt Vodafone kein einfaches Kündigungsformular wie die Telekom zur Verfügung.

  • E-Plus bzw. BASE

    Einen ähnlichen Service wie die Telekom bietet E-Plus bzw. BASE. Bei BASE können Sie ein einfaches Kündigungsschreiben in einem PDF-Formular ausfüllen und müssen es nur versenden.

Kündigung per FAX senden auch möglich!

Die einfachste und unproblematische Möglichkeit Ihre Kündigung an Mobilfunkanbieter zu übermitteln ist Fax-Versand! Ein Kündigungsschreiben, das per Fax versendet wird, ist immer wirksam. Vorteile

  • Dank einem Sendebericht, haben Sie eine 100%ige Garantie, dass das Schreiben angekommen ist,
  • der Versand ist günstig bis kostenlos aber definitiv günstiger als per Post.

Die Anbieter Faxnummer für Ihren Anbieter können Sie unter dieser Seite finden.

Online über Drittanbieter kündigen

Noch einfacher geht’s, wenn Sie einen Online-Service nutzen. Der Service hat bereits ein vorfertigtes Formular für Ihren Mobilfunkanbieter, welches Sie nur mit Ihren Vertragsdaten vervollständigen müssen und natürlich bezahlen. Danach erhalten Sie eine Bestätigung per Email. Ein bekanntes Portal dafür ist Aboalarm. Hier kostet eine Kündigung von 1,49 € bis 1,99 €, je nachdem welche Zahlungsmethode ausgewählt wird.

Es gibt auch Nachteile

  • Es ist teurerer als eine Kündigung per Fax oder Post
  • Nicht alle Anbieter werden angeboten

Fazit

Falls Sie sich entschieden haben den Vertrag zu kündigen, verpassen Sie auf keinen Fall die Kündigungsfrist.

Wir empfehlen Ihnen die Kündigung selbst per Fax zu übermitteln, da so die wenigsten Kosten entstehen und Sie sofort eine Bestätigung auf dem Tisch liegen haben. Diese muss aufbewahrt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

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