DigiNetzG: Fernstraßen und Autobahnen müssen mit Glasfaser versehen werden

Das gestern verabschiedete DigiNetzG ist laut der Bundesregierung ein „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“.

Es sieht unter anderem vor, dass bei der Sanierung oder neuerlichen Errichtung von Autobahnen, Fern- und weiteren Straßen sowie von Fuß- und Fahrradwegen bereits an die Verlegung von Glasfaserkabeln gedacht werden muss. Dies sieht nicht unbedingt die direkte Verlegung der Leitung vor, aber zumindest die Einbringung von dafür gedachten Leerrohren.

Ziele des neuen DigiNetzG

DigiNetzGMit dem Gesetz wird unter anderem die EU-Kostensenkungsrichtlinie 2014/61/EU vom 23. Mai 2014 für die hiesige Anwendung klar formuliert. Sie ist ab Juli dieses Jahres verpflichtend umzusetzen. Somit dient das neue Gesetz neben dem Breitbandausbau im Allgemeinen auch der Kostensenkung für den selbigen im Speziellen.

Die Kosteneinsparung soll durch mehr Transparenz sowie durch effizientere Maßnahmen beim Ausbau realisiert werden. Außerdem sollen Kosten durch die „bedarfsgerechte Mitverlegung“ von Glasfaserleitungen eingespart werden sowie auch durch eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes im Hinblick auf die Wegerechtsregelungen. Auch sollen die Highspeed-Leitungen in geringerer Tiefe verlegt werden können.

Bundesnetzagentur bekommt neue Aufgaben

Neben den Maßnahmen zur Kostensenkung soll von anderer Seite der Ausbau des Breitbandnetzes auch mit weiteren Mitteln gefördert werden. So soll die Bundesnetzagentur die Aufgabe einer zentralen Informationsstelle übernehmen, die den Netzbetreibern Daten zur bestehenden Infrastruktur übermittelt.

Weiterhin soll die Bundesnetzagentur als nationale Schlichtungsstelle agieren. Im Falle von Streitfragen und Auseinandersetzungen zwischen Netzbetreibern wird die Agentur schnell zu einer verbindlichen Lösung finden und diese durchsetzen.

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