Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln: Netz der Elektrodinge wird geregelt

Mit einem neuen Gesetz soll im wachsenden Internet der Dinge dafür gesorgt werden, dass die verschiedensten vernetzten Geräte möglichst gut miteinander auskommen. Der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf „über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ soll dafür mit diversen Auflagen für Hersteller sorgen.

Der Gesetzentwurf

Der Entwurf sieht vor, dass die Geräte sich beispielsweise durch elektromagnetische Strahlung möglichst wenig bis gar nicht gegenseitig beeinflussen. Dazu sollen einerseits funktionelle Risiken bei den Geräten gemindert werden, andererseits soll aber auch in jedes Gerät entsprechender Schutz eingebaut werden, sodass diese weniger anfällig für Störungen werden. Mit dieser Vorgehensweise aus beiden Richtungen soll ein möglichst perfektes, störungsfreies Erlebnis gesichert werden.
Industrie 4.0 - Bitkom

(Quelle: bitkom.org)

Diese Geräte sind betroffen, diese nicht

Betroffen sind allerlei vernetzte Geräte. Wurden bislang nur Funkanlagen und Luftfahrttechnik sowie militärtechnische Systeme reguliert sollen ab sofort auch einfache Geräte des täglichen Gebrauchs von der Regulierung erfasst werden. Dies betrifft dann auch Smart TVs, Industrie- und Breitbandkabelanlagen und sogar kleine tägliche Helfer wie Küchenmaschinen und Rasierapparate.

Ausnahmen von der Regulierung bieten unter anderem weiterhin Bausätze, Funkarmaturen, Geräte mit sehr geringer elektromagnetischer Emission und Module aus der Forschung.

So wird geprüft

Hierzulande ist die Bundesnetzagentur für die Überprüfung der Geräte zuständig. Ein CE Siegel gibt es erst dann, wenn allen Auflagen genüge getan wurde. Weiterhin soll das Gesetz auch sicherstellen, dass künftig europaweit Normen eingehalten werden. Hier muss die EU eine gesonderte Prüfstelle einrichten, die für EU- Konformität sorgt und überwacht. Eine oder mehrere solche muss erst noch benannt werden.

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