Erster Teilbeschluss der Bundesnetzagentur zu Magenta Hybrid

Das Magenta-Hybrid-Angebot der Deutschen Telekom, welches DSL und LTE zu einer Einheit zusammenführt, wird von 1&1 stark kritisiert. Unlängst erging seitens 1&1 daher auch ein Überprüfungsantrag mit Vorleistungs- oder Verbotsersuch an die Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Antrag ist nun im ersten Teil abschließend bearbeitet worden.

BNetzA: Vorleistungsprodukt ist kein Muss für Telekom

Die erste Runde in diesem Streit scheint die Telekom gewonnen zu haben. Die BNetzA entschied zugunsten des Netzbetreibers. Dieser muss 1&1 sowie anderen Providern kein Vorleistungsprodukt stellen, damit sie ebenfalls die Hybrid-Technologie nutzen und anbieten können.

Zur Begründung: Der Antrag auf die Stellung eines Vorleistungsprodukts geht aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen hervor. Die Lizenzbedingungen für UMTS-Frequenzen sehen unter anderem vor, dass der Inhaber den dienstanbietenden Wettbewerbern keine ungünstigen Bedingungen schaffen darf. Die BNetzA entschied aber wie oben beschrieben, da es sich beim Streitfall nicht um ein Mobilfunk-, sondern um ein Festnetzangebot handelt.

Entscheidung über Verbot von Magenta Hybrid steht noch aus

Telekom Hybrid InternetDer Antrag von 1&1 war gestaffelt. Den ersten Teil haben wir in den letzten Absätzen dargestellt; der zweite Teil sieht ein Verbot vor, wenn ein Vorleistungsprodukt nicht verpflichtend wird. Grundlage dafür ist § 42 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dort heißt es unter anderem im ersten Absatz:

„[…]ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, darf seine Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn andere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder deren Wettbewerbsmöglichkeiten ohne sachlich gerechtfertigten Grund erheblich beeinträchtigt werden.

Eine Entscheidung über diesen Teil des Antrages wurde noch nicht gefällt. Seitens der BNetzA werden noch Ermittlungen geführt und ausgewertet. Ein endgültiger Beschluss soll allerdings „zeitnah“ erfolgen. Wir bleiben für Sie dran!

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