Kauf von Prepaid SIM-Karten: Ausweispflicht ist nun Gesetz

Bereits im Mai haben wir über die Pläne der Legislative berichtet, nach denen die Angabe und Überprüfung persönlicher Daten beim Kauf von Prepaid SIM-Karten schärfer geregelt werden sollten.

Das entsprechende Gesetz zur Verpflichtung der Vorlegung des Ausweises oder ähnlichen Dokuments seitens des Kunden und der Überprüfung und Datenfeststellung seitens des Verkaufenden ist nun verabschiedet.

Ausweispflicht beim Kauf einer SIM-Karte für Prepaid-Nutzung

Bereits am Freitag, dem 29.07.2016 wurde das neue Anti-Terror-Paket im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Paket mit Gesetzen und Regelungen wurde vom Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren verabschiedet, damit es noch vor der Sommerpause abgearbeitet sei. Schon am Samstag traten dann viele der Inhalte rechtskräftig in Kraft.

Nokia SIM card slotDie direkte Ausweispflicht tritt demnach aber erst zum 1. Juli 2017 in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, die vor allem aber Supermärkte und Discounter dazu nutzen werden, das Personal auf die neue Regelung einzustimmen. Daher sollte man schon jetzt mit Ausweiskontrollen rechnen, wenn man sich demnächst eine Prepaid-Karte zulegen möchte.

Ausweispflicht soll gegen Terror wirken

Die Kommunikation mit Helfern, Mitattentätern und weiteren Kontakten kann für Terroristen vereinfacht werden, wenn sie eine SIM-Karte nutzen, die nicht regelkonform registriert wurde. Wird beispielsweise eine SIM in einem Supermarkt gekauft, dann kann sie online registriert werden – ob dann die angegebenen Daten stimmen und auf den tatsächlichen Besitzer lauten, kann kaum nachvollzogen werden. Daher die neue Bestimmung.

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