Rufnummernmitnahme zu Prepaid-Anbietern

Ihr Laufzeitvertrag endet und Sie haben sich für einen Prepaid-Anbieter entschieden? Auch bei einem Wechsel von einem Postpaid-Vertrag zu Prepaid ist die Rufnummernmitnahme möglich.

Wie kann ich meine Rufnummer zu einem Prepaid-Provider mitnehmen?

Es ist Ihr gutes Recht, Ihre Mobilfunknummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen, sei es nun Prepaid oder Postpaid. Ihr alter Anbieter ist dazu verpflichtet, Ihre Rufnummer freizugeben, dahingegen muss der neue Anbieter Ihre Rufnummer nicht annehmen – hier gibt es aber nur einige wenige Anbieter, die eine eingehende Rufnummernmitnahme nicht akzeptieren, zum Beispiel o2 Loop oder Otelo.

RufnummernmitnahmeUm Ihre Rufnummer wechseln zu können, müssen Sie zuallererst den bestehenden Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter kündigen. Danach kann erst die Rufnummernmitnahme, im Fachjargon auch Portierung genannt, begonnen werden.

Durch die Portierung der Rufnummern und einer großen Mobilität im Telekommunikationsbereich ist es somit heute nicht mehr möglich, anhand der Handyvorwahl zu sagen, ob ein Mobiltelefon über einen Netzbetreiber oder den anderen läuft.

So läuft’s:

  1. Kündigen Sie Ihren aktuellen Mobilfunk-Vertrag fristgerecht.
  2. Kontaktieren Sie mit dem gewünschten Prepaid-Anbieter und teilen Sie ihm mit, dass Sie eine Rufnummernmitnahme wünschen.
  3. Der neue Prepaid-Anbieter wird entweder für Sie automatisch ein Kündigungsschreiben an Ihren alten Anbieter erstellen (z. B. Aldi Talk) oder wird Ihnen ein Formular zur Verfügung stellen, dass Sie selbst ausfüllen können.
  4. Der Antrag auf Rufnummernmitnahme muss spätestens 20 Tage nach Vertragsende beim alten Anbieter eingehen.
  5. Beim neuen Anbieter wird ein Antrag auf Rufnummernmitnahme erstellt.
  6. Sie können Ihre neue Prepaid-SIM-Karte mit neuer Nummer nutzen, bis Ihre alte Rufnummer portiert wird. Das kann in der Regel mehrere Wochen dauern.

Vorsicht beim Ausfüllen der Anträge!

VorsichtBereits eine geringe Abweichung der Daten (zum Beispiel nicht korrekte Rechnungsdaten) kann zu einer Nichtgültigkeit des Portierungsantrages führen.

Portierungskosten: Wie hoch fallen diese aus?

Viele Anbieter stellen bei Rufnummernmitnahme zu einem neuen Anbieter Portierungskosten in Rechnung. Diese können verschieden ausfallen, es kommt ganz auf den Anbieter an. Es ist aber gut zu wissen, dass die Bundesnetzagentur diese Kosten auf maximal 6,82 € begrenzt hat (Stand: April 2020). Diese Obergrenze darf also auf keinen Fall von Ihrem vorherigen Provider überschritten werden. So schwanken die Portierungskosten zwischen 0 € und 6,82 € € Maximum, und jeder Anbieter ist verpflichtet, diese Portierungskosten in seiner Preisliste zu veröffentlichen. So können Sie sich vorher zum Beispiel auf der Homepage Ihres aktuellen Anbieter darüber informieren, wie hoch diese Kosten ausfallen.

Die Portierungskosten werden Ihnen separat in Rechnung gestellt, falls Sie einen Postpaid-Vertrag bei Ihrem alten Anbieter hatten. Wenn Sie dahingegen bereits eine Prepaid-SIM-Karte benutzen, sollten Sie sichergehen, dass Sie ein für die Portierungskosten ausreichendes Guthaben haben, ansonsten kann Ihre Rufnummernmitnahme storniert werden.

Da die meisten Prepaid-Anbieter aber an Neukunden interessiert sind, locken viele mit 25 € Startguthaben bei Rufnummernportierung. So gestaltet sich eine Portierung rechnerisch kostenfrei.

Ein kleiner Vergleich: Portierung von Laufzeitvertrag zu Laufzeitvertrag

Wenn Sie sich anstatt für einen neuen Prepaid-Provider für einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter entscheiden, gestaltet sich eine Portierung deutlich einfacher. Hier ermöglichen es Ihnen alle Anbieter, Ihre Rufnummer mitzunehmen.

Dabei ist es wichtig, wie bei der Portierung zum Prepaid-Vertrag, auf die genauen Vertragsdaten zu achten – Rechnungsangaben, Bankdaten etc. Bereits bei einem kleinen Fehler in diesen Daten, wie zum Beispiel „ae“ anstatt „ä“, kann es zu einer Nichtgültigkeit des Portierungsantrages kommen. Trotzdem handelt es sich nur um ein Kopieren der Daten von der letzten Rechnung Ihres aktuellen Anbieters. Schwieriger ist es natürlich, wenn Sie bereits vorher eine Prepaid-SIM-Karte nutzten und nur einmal Ihre Daten angegeben haben, nämlich bei Freischaltung des Starterpaketes. Da kann sich vieles geändert haben, nicht zuletzt Ihre Anschrift. Bevor Sie ein Dokument ausfüllen, sollten Sie vielleicht nochmal bei der Service-Hotline nach Ihren gespeicherten Daten fragen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich eine Rufnummernmitnahme rechnerisch kostenfrei gestaltet, wenn man sich ein dementsprechendes Angebot beim neuen Anbieter aussucht. Zudem hat die Bundesnetzagentur 2002 festgelegt, dass Mobilfunknutzer ein lebenslanges Nutzungsrecht auf ihre Mobilfunknummer haben. Daher muss der alte Anbieter eine ausgehende Portierung grundsätzlich ermöglichen. Eine eingehende Portierung muss allerdings vom neuen Anbieter nicht akzeptiert werden. Wenn Sie also lieber Ihre alte Nummer behalten und so nicht Ihren gesamten Bekannten und Verwandten die neue Telefonnummer mitteilen möchten, sollten Sie sich für die Rufnummernportierung entscheiden.

 prepaid-flat.net
logo