Störerhaftung: EU-Generalanwalt Szpunar sieht Anbieter offener WLAN-Netze nicht in der Pflicht

Gute Nachrichten für Betreiber von WLAN Hotspots kommen von Seiten der EU. Dort wird gerade ein Fall verhandelt, der die Problematik der Störerhaftung deutlich entschärfen könnte.

Ein Gutachten sorgt für Entschärfung

Konkret geht es um die Frage, ob ein Betreiber eines Netzwerks dafür haftbar gemacht werden kann, wenn über den Zugangspunkt Copyright verletzt wird. Ein wichtiger Gutachter in dem Bereich kam zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Nationale Gerichte können zwar nach einer Lösung für dieses Problem verlangen, sehr weitreichende Auflagen erscheinen ihm aber nicht als zulässig. Dies geht aus einer veröffentlichten Stellungnahme von EU Generalanwalt Szpunar hervor, die sich hier im Detail nachlesen lässt.

Der konkrete Fall

WLANIm konkreten Fall hatte Sony gegen den Betreiber eines Lampengeschäfts geklagt. Dieser hatte sein WLAN unverschlüsselt belassen. Unbekannte haben dies genutzt um ein Musikalbum herunterzuladen, für welches die Rechte bei Sony liegen. Das Münchner Landgericht, welches davon ausgeht, dass der Geschäftsmann dieses Album nicht selbst geladen hatte, bat die Richter am Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der korrekten Auslegung von EU- Recht. Bis zum endgültigen Urteil dürfte es noch einige Monate gehen.

Entlastung nur für Geschäftsleute

Die Einschätzung der EU entlastet hier aber zunächst nur Geschäftsleute. Auf WLAN- Netzwerke von Privatpersonen lässt sich die EU- Richtlinie, um die es geht, leider nicht anwenden. Dennoch ist hier ein wichtiges Signal gegeben, welches zumindest Cafés mit WLAN und ähnliche Betriebe deutlich erleichtert und Rechtssicherheit schaffen könnte.

 prepaid-flat.net
logo