Bestätigt: Nicht immer gilt ein Widerrufsrecht für die Preiserhöhung
Vom 1. Dezember 2015Nicht nur Mobilfunkkunden, sondern auch Nutzer anderer regelmäßiger, vertraglich geregelter Leistungen kennen das Problem: aufgrund von steigenden Kosten oder aus anderen Gründen erhebt der Provider höhere Gebühren. Bisher galt, dass der Kunde ein Widerrufsrecht hat. Dies ist in bestimmten, geregelten Situationen aber nicht der Fall; das hat der Europäische Gerichtshof so entschieden. Kein außerordentliches Kündigungsrecht Besonders im Rahmen von Fusionen […]