Telekommunikationsgesetz: Zahlungen für Festnetzvertrag nach Auslandsumzug unzulässig
Vom 12. Februar 2016Ein Umzug ins Ausland in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) sollte als Grundlage für die vorzeitige Kündigung eines Laufzeitvertrags im Festnetzbereich dienen. Da die entsprechende Gesetzeszeile jedoch unklar formuliert war, musste das Amtsgericht in Köln nachhelfen. Jahrelange Praxis: Zahlungen bis Ende der Laufzeit Bisher haben Festnetz- und Internetanbieter meist weiterhin Zahlungen von ihren Kunden verlangt, wenn diese den Laufzeitvertrag vorzeitig […]