Vertragskündigung ab Oktober 2016: Online abgeschlossen, online gekündigt

Sehr viele Mobilfunkprovider sowie auch alle Netzbetreiber bieten Interessenten an, online einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Meist gibt es hier Vergünstigungen oder zusätzliche Leistungen, was einen Online-Vertrag nebst der Bequemlichkeit noch interessanter macht. Doch bisher musste ein online abgeschlossener Mobilfunkvertrag schriftlich gekündigt werden; dies ändert sich nun zum 1. Oktober 2016.

Online abgeschlossenen Vertrag online kündigen

Ab Samstag, dem 1. September, können Mobilfunkkunden, die ihren Vertrag online abgeschlossen haben, selbigen auch online kündigen. Das vereinfacht den Vorgang ungemein, da viele Provider sowie auch der Netzbetreiber o2 in der Vergangenheit meist auf eine schriftliche Kündigung bestanden haben – selbst ein Fax war selten genug.

Seit Februar gibt es allerdings das sogenannte Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts, welches ab Oktober die Möglichkeit zur online durchgeführten Vertragskündigung gibt. Kündigungsdienstleister wie Aboalarm könnten von dieser Änderung nebst den Kunden selbst auch umfangreich profitieren.

Regelungen in den Anbieter AGB werden unwirksam

Die einzelnen Netzbetreiber und Provider haben bislang umfangreich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Art und Form einer Kündigung vorzuschreiben. E-Mails und Faxe wurden meist prinzipiell untersagt und ein Schriftstück in Briefform inkl. Unterschrift des kündigenden Kunden verlangt. Diese und ähnliche Vorschriften in den AGB der Anbieter fallen ab 1. Oktober 2016 der Ungültigkeit anheim.

 prepaid-flat.net
logo