Vorzeitiger SIM-Unlock kann Händler bis zu 5 Jahre Gefängnis bringen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stärkte den Mobilfunkbetreibern in einem Urteil, welches am 29. Januar dieses Jahres getroffen wurde, den Rücken. Beklagt war ein Mobilfunkhändler, der vor Ablauf der regulären Zeit den SIM-Lock vom Handy entfernte.

SIM-Lock – so wünschen es sich die Netzbetreiber

SIM-Lock wird in der Regel bei Prepaidpaketen genutzt. Damit lässt sich das Mobiltelefon nur mit SIM-Karten des herausgebenden Netzbetreibers nutzen. Erst nach 2 Jahren oder einer Zahlung von 50 bis 100 Euro, je nach Netzbetreiber und Modell, bekommt man einen Code, der das Handy entsperrt und auch für die Nutzung anderer SIM-Karten freischält.

Der Fall

SIM-UnlockVerhandelt wurde ein Fall, der sich bereits in Revision befand. Das OLG Karlsruhe bekräftigte das vorher gefallene Urteil. Beklagt wurde ein Händler, der seinen Kunden die SIM-Sperre vorzeitig entfernte. Dafür nahm der Mann jeweils etwa 18 Euro und machte auf diesem Wege über 2400 Euro Gewinn. Mit Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro und Haft auf Bewährung kam der Mann noch glimpflich davon.

Strafmaß und Folgen des Urteils

Möglich wären, nach Rechtsauslegung des Gerichts, nämlich bis zu 5 Jahre Haft gewesen. Dabei wertete das Gericht die Entfernung der Sperre als Geheimnisverrat. Das er hierfür Geld genommen hatte ließ diesen Vorgang gewerblich werden. Diese Kombination ergibt ein solch deutliches Strafmaß.

In der Folge dürfen die Provider sich gestärkt fühlen. Das Urteil folgte beinahe exakt deren Argumentation, die besagt, dass der Provider bei solch „subventionierten Geräten“ ein berechtigtes Interesse habe, dass der Kunde erstmal nur die eigene SIM nutzen kann. Wer Unlock-Codes in seinem Bekanntenkreis verteilt der wird, mangels Gesetzmäßigkeit, keine so hohe Strafe befürchten müssen, weiß aber dass er mit Pech im Bereich des Geheimnisverrats angesiedelt wird. Unter Nutzern wird das Urteil im Netz heiß diskutiert. Dennoch darf es als Richtlinie für die Zukunft gesehen werden. Wie das Gericht reagiert, wenn es ein Privatmann macht ist dadurch allerdings noch nicht zur Gänze geklärt.

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