420.000 Euro an die Staatskasse – Unrechtsgewinne bei mobilcom-debitel werden abgeschöpft

Fast eine halbe Million Euro muss mobilcom-debitel an die Staatskasse abführen. Hierbei handelt es sich um unrechtmäßig vom Kunden erworbene Gewinne. Die Höhe der Summe war bislang strittig.

Abschöpfung von unrechtmäßigen Gewinnen

Eine Abschöpfung von unrechtmäßig erworbenen Gewinnen sieht der Gesetzgeber bereits seit 2004 vor. Diese trifft nun mobilcom-debitel. Der Anbieter hatte schon im Jahr 2012 vor Gericht eine Schlappe einstecken müssen. Hintergrund war eine Nicht-Nutzungs-Gebühr. Wer in zweien heute nicht mehr erhältlichen Tarifen seinen Vertrag drei Monate nicht nutzte musste knapp 15 Euro Gebühren pro Monat entrichten. Der Verbraucherschutz ging hiergegen vor und bekam recht.

Die Abschöpfung in die Staatskasse

mobilcom-debitel - 420.000 EuroNun ist auch geklärt, dass die Abschöpfung dieser Gewinne in die Staatskasse vollzogen wird. Insgesamt 420.000 Euro zuzüglich Zinsen. Einen Teil hatte der Provider bereits früher bezahlt. Beim Rest war die Höhe der Abschöpfung bislang strittig. Das Landgericht Kiel bestätigte die Summe nun aber.

Der Provider und seine kreativen Gebühren

Es mag teilweise auch Zufall und schlechtes Timing sein. Es fällt jedoch schon auf, dass diese Meldung echt kurz nachdem wir über Service Gebühren im Shop berichteten kommt. Was Gebühren und Pauschalen angeht scheint mobilcom-debitel insgesamt recht kreativ veranlagt zu sein und lediglich auf juristischer Ebene dazuzulernen, sprich auf der sicheren Seite der Gesetze zu bleiben.

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