Ab heute entfällt die Störerhaftung: Weg frei für offene WLAN-Netze?

Ab heute tritt die Änderung des Telemediengesetzes in Kraft, zu der sich die Politik nach langen Diskussionen im Juni endgültig durchgerungen hatte. Damit soll die Störerhaftung für Hotspotbetreiber entfallen. Ist der Weg nun frei für einen Boom der offenen Wlan Netzwerke?

Die Störerhaftung soll ab heute nicht mehr existieren

Tatsächlich wollte die Politik mit einer entsprechenden Gesetzesänderung dafür sorgen, dass die Betreiber offener Wlan Netzwerke nicht mehr verantwortlich gemacht werden können, wenn ein Dritter über diese Netzwerke illegal handelt, also beispielsweise Raubkopien bezieht oder verbreitet. Doch der Verbraucherschutz rät auch weiterhin zur Vorsicht.

Deshalb warnen Verbraucherschützer

Frei WiFiVerbraucherschützer raten vor allem Privatpersonen dazu ihre Netzwerke auch weiter zu verschlüsseln. Denn die Politik hat einen großen Fehler gemacht. Statt den Wegfall der Störerhaftung im Gesetz selbst klar zu hinterlegen taucht dieser Punkt nur in der Gesetzesbegründung auf.

Nun gilt es erst einige verfahren abzuwarten, in denen sich klären muss welche Bedeutung die Begründung überhaupt hat, für die Art und Weise, in denen ein Gesetz vor Gericht angewendet wird. Im Zweifelsfall wird Deutschlands höchstes Gericht zu entscheiden haben. Die Klärung könnte also noch Jahre dauern.

Noch mehr Probleme für Wlan Betreiber

Ein weiteres Problem ist, dass der Wlan Betreiber im Streitfall vor Gericht erst nachzuweisen hat, dass er ein offenes Netzwerk betreibt. Wie solch ein Beweis dargelegt werden soll ist heute auch noch offen. Während Kaffees und Läden im Zweifelsfall sicherlich Zeugen vorweisen können werden Privatpersonen unter Umständen schnell an ihre Grenzen kommen und zunächst juristischem Stress ausgesetzt sein.

Noch scheint also eher unwahrscheinlich, dass die Anzahl der offenen Netzwerke in Deutschland damit plötzlich explodieren wird.

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