Angaben zur Vertragslaufzeit ab Dezember auf jeder Rechnung Pflicht

Ab dem morgigen 1. Dezember ist es für Anbieter Pflicht die aktuelle Tariflaufeit sowie den fristgerechten Kündigungstermin auf jeder Rechnung auszuweisen. Diese gesetzliche Vorgabe soll Nutzerfreundlicher sein.

Neue Gesetzeslage

Es ist im Alltag gar nicht so leicht an diesen einen Kündigungstermin zu denken, der einmal in oft zwei Jahren eingehalten werden muss, will man verhindern, dass der eigene Tarif um12 Monate verlängert und oft auch teurer wird. Dem haben die Verbraucherschützer nun etwas entgegengesetzt und den letztmöglichen Kündigungstermin, sowie die aktuelle Vertragslaufzeit zu Pflichtangaben auf der Rechnung gemacht. Ab Dezember ist diese Vorgabe bindend.

Diese Angaben finden Sie gut sichtbar auf ihrer Rechnung

Dementsprechend muss nun nach §5 der TK-Transparenzverordnung die Liste der Angaben auf jeder Rechnung und gut sichtbar verzeichnet sein. Erste Anbieter haben dies bereits umgesetzt, wie wir beobachten konnten. Zu diesen gehört beispielsweise Unitymedia. Bereits die Rechnungen, die noch im November abgebucht wurden, hatten die Angaben mindestens teilweise. Verzeichnet sind hier nur die Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs und der Kündigungstermin, der eingehalten werden muss. Beides bezogen auf Telekommunikationsleistungen. Also auf Internet und Mobilfunk.

Achtung Stolperstein

Daraus ergeben sich allerdings auch Stolpersteine für die Kunden. Gerade bei Anbietern wie Kabelnetzbetreibern. Nicht angegeben sind beispielsweise die Laufzeiten eventuell separat gebuchter Pay-TV Pakete. Diese sind nur mit einem Hinweis auf nicht aufgelistete Optionen vermerkt, die man den Auftragsbestätigungen der jeweiligen Optionen entnehmen soll. Rechtens dürfte dies sein. Denn es handelt sich nicht um TK Dienstleistungen. Kundenfreundlich ist dies jedoch dennoch nicht. Hier haben aber in erster Linie die Gesetzgeber geschlafen.

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