Sie zahlen für einen Service, erhalten aber nicht, was Ihnen versprochen wurde. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto in eine Werkstatt bringen, um einen Ölwechsel machen zu lassen, und die Werkstatt Ihnen lediglich Öl nachfüllt, haben Sie allen Grund zur Beschwerde.
Aber es gibt Dinge, die kennt man einfach nicht anders, oder akzeptiert diese ohnehin. Wie zum Beispiel, ein geringeres Datenvolumen zu erhalten, als das, was man eigentlich erhalten sollte. Eine bundesweite Messkampagne hat alle Internet-Provider alt aussehen lassen – vor allem bei LTE sieht es schlecht aus. Wie gut, dass es eine Behörde mal soweit gebracht hat, die tatsächlich verfügbare Bandbreite zu messen und die Anbieter an den Pranger zu stellen.
Bundesweite Messkampagne: „Dienstequalität bei Breitbandzugängen“
Der Abschlussbericht der bundesweiten Messkampagne fällt enttäuschend aus, was viele Internet-Benutzer nicht verwundern wird. Schliesslich sind sie es, die diese bundesweite Messkampagne verursacht haben. Zu recht beschweren sich viele Internet-Benutzer über maximale Bandbreiten, die versprochen wurden, aber nie am heimischen Anschluss angekommen sind.
Die Messungen wurden in verschiedenen Netzen ausgeführt. So erhielten die Netze mit geringer Bandbreite, unter 2 Mb, die höchste Erfolgsrate – wäre auch ein Jammer wenn nicht! So erhielten 80,1 % der Nutzer tatsächlich die versprochenen 2 Mb. Im Bereich von 2 Mb bis 8 Mb sieht es schon anders aus: hier erreichten lediglich 42,5 % die höchstvermarktete Übertragungsrate.
Weiterhin hat das TV-Kabelnetz einen ziemlich guten Abschluss gemacht: bei Bandbreiten von 2 bis 8 Mb/s erreichten fast 85 % die halbe Bandbreite und 50 % die volle Übertragungsrate. Bei den höheren Bandbreiten fielen die Werte allerdings: bei angegebenen Werten von 50 bis 100 Mbit/s waren es nur noch 70 %, die die halbe Übertragungsrate messen konnten und lediglich 36%, die auch tatsächlich 100 Mb/s erhielten.
Enttäuschend: LTE hält kaum, was es verspricht
Wie nicht anders zu erwarten war, fielen die für LTE gemessenen reellen Testwerte am schlechtesten aus. Bei hohen versprochenen Datenübertragungsraten zwischen 25 bis 50 MBit/s bekamen nur 1,6 Prozent die volle Übertragungsrate – eigentlich fast unglaublich. Aber auch bei der halben Übertragungsrate sieht es nicht viel besser aus, denn auf die kommen gerade mal 23,3 % der Kunden.
Messungen wurden von Breitbandkunden selbst ausgeführt
Die Messwerte zu dieser Studie wurden von den Kunden selbst ausgeführt, so hat die Bundesnetzagentur über die Webseite Initiative Netzqualität von Juni bis Dezember 2012 Daten gesammelt und diese diese Woche in einem ausführlichen Bericht vorgelegt.
Kunden wurden zum Breitbandtest eingeladen und mussten vorher über vertraglich festgelegte Bandbreite, Postleitzahl und Anbieter angaben machen. Was die Bundesnetzagentur bemängelt, ist, dass bei allen Vertragsvarianten von den verschiedensten Anbietern nur eine sehr vage Angabe dazu gemacht wird, wie schnell die Übertragungsrate wirklich ist. So ist eine Angabe von 50 Mb/s bis 100 Mb/s ein einfach zu grosser Spielraum. Kunden wissen so kaum, was sie nach Vertragsabschluss tatsächlich erhalten.
Weiterhin bemängelt die Bundesnetzagentur auch, dass ein Anbieterwechsel oft mir Schwierigkeiten und Ärger für den Kunden verbunden ist. So sind im vergangen Jahr mehrere Tausend Beschwerden nicht korrekt oder gar nicht möglicher Portierungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen.
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur: so geht es
Wenn es bei Ihnen zu duplizierten Rechnungen bei einem Anbieterwechsel gekommen ist, sollten Sie möglichst schnell Beschwerde bei den betroffenden Anbietern und bei der Bundesnetzagentur einlegen. Denn es sollte nicht ihr Problem sein, wenn Anbieter- und Vertragswechsel von der einen oder anderen Anbieterseite blockiert oder nicht richtig ausgeführt werden, schliesslich sind Sie der Kunde, der für den Service bezahlt hat und weiter bezahlen wird.
So darf es laut Bundesnetzagentur bei einem Anbieterwechsel zu nicht mehr als einem Kalendertag Versorgungsunterbrechung kommen. Ihr alter Anbieter muss Ihnen einen Service gewähren, bis der neue Anbieter den Anschluss tatsächlich freischaltet. Falls es zu einem Problem bei der Portierung kommt, muss der alte Anbieter weiter den Anschluss versorgen, und hat einen Anspruch auf lediglich 50% der monatlich anfallenden Fixentgelte. Ausserdem müssen Ihnen auf den Tag genaue Abrechnungen vorgelegt werden. Gut zu wissen, oder?
Die Bundesnetzagentur hat zu diesem Thema eine Seite mit Anbieterwechsel Themen angelegt, in dem Sie all diese Informationen nachlesen können. Wenn Sie Beschwerde gegen einen Telekommunikationsanbieter einlegen möchten, können Sie das beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur machen. Dieser stellt Ihnen Kontaktdaten und spezielle Beschwerdeformulare zur Verfügung.