Bundesnetzagentur: „Tarife ohne Roaming sind erlaubt“ – Wir finden das gut

Je näher der EU-Diktierte Verzicht auf Roaming Gebühren im Mobilfunk rückt, desto mehr der günstigen Anbieter schließen Roaming einfach komplett aus. Da haben scheinbar nicht nur wir uns gefragt, inwieweit dies mit EU-Recht konformgeht. Die Kollegen von teltarif haben bei der zuständigen Bundesnetzagentur nachgefragt.

Tarife ohne Roaming sind absolut erlaubt

Die Aussage der Bundesnetzagentur, da muss man gar nicht lange drum herumreden, ist eindeutig: Solche Tarife ohne Roaming sind absolut erlaubt. Dementsprechend wird sich mit Roam-like-Home in der EU wohl eine neue Aufspaltung bei Kunden auftun. Solche, die Roaming nutzen können und solche, die im Ausland abgeschnitten sind.

Weshalb ist so etwas nicht verboten?

Vereinfacht ausgedrückt regelt die EU nach der im Sommer geltenden Richtlinie zwar wie EU-Roaming preislich sein darf, es wird aber nicht vorgeschrieben das es auf jeden Fall angeboten werden muss. Denn die Entscheidung welche Dienste angeboten werden fällt unter das Produktgestaltungsrecht der Anbieter.

Weshalb ist das gut?

EU - RoamingGrundsätzlich finden wir dies nicht schlimm. Im schlimmsten Fall muss man eben den Anbieter wechseln. Wen nein günstiger Anbieter, wie jüngst winSIM, die Preise erhöht, um im gesamten gestiegene Kosten zu decken, dann ist das Geschrei auch wieder groß. Grundsätzlich sind solch ultra- günstige Anbieter für manche Personengruppen auch wichtig, um sich überhaupt ein mit dem Internet verbundenes Smartphone leisten zu können. Und diese können mit ihrer Lösung eben den günstigen Preis halten. Wer Roaming benötig, den bringen in aller Regel wenige Euro mehr auch nicht um die Existenz

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