Einige nennen es relativ neutral eine vorgeschriebene Auswahl von Telekommunikationsendgeräten, andere nennen es etwas dramatischer einen Routerzwang. Wie man es auch nennen mag: nun gibt es einen Gesetzentwurf, der genau dagegen vorzugehen gedenkt. Das 12 Seiten umfassende Dokument steht für jeden Interessenten zum Download bereit.
Die bisherige Vorgehensweise wird kritisiert
Bisher war es üblich, dass ein Internetanschluss nicht nur als solcher, sondern auch in Verbindung mit einem Router respektive eines Kabelmodems angeboten wurde. Dies ist auch weiterhin möglich. Jedoch kann der Kunde – ist das Gesetz einmal in Kraft getreten – dieses Angebot ablehnen und sich eigenständig um einen Router kümmern.
Vodafone scheint in dieser Hinsicht schon zu reagieren. Oder es handelt sich um einen Zufall. Jedenfalls erweitert der Anbieter sein Internet-Hardware-Portfolio im September neben den eigenen EasyBoxen um die FRITZ!Box 7490. Diese wird für Neu- sowie auch für Bestandskunden zu einem Preis von 49,90 Euro angeboten.
Kritische Punkte bei der freien Routerwahl
Natürlich kann eine freie Routerwahl auch zu Problemen führen. Wenn der Kunde beispielsweise auf ein veraltetes oder fehlerhaftes Modell besteht. Oder wenn aufgrund des Wettbewerbs Billigware Probleme bereitet.
Für die Anbieter kann die Verwendung von unzähligen Routern und Modems seitens der Kunden auch zu hohem Arbeitsaufwand führen. Wer am Ende wofür garantieren und wofür haften muss, das ist klar zu regeln.
Positiv vorgetragene Punkte des Gesetzes
Mit der freien Routerwahl sollen nicht nur die Kunden mehr Einfluss auf die verwendete Hardware haben. Auch die Industrie soll durch teils mehr Absatz, aber auch durch Wettbewerb davon profitieren. Denn dieser treibt Innovationen an. Am anderen Ende kann er aber auch zu Billigware führen, da im Wettbewerb oft der Günstigste gewinnt.
Sigmar Gabriel (SPD), seines Zeichens Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sagte dazu:
„Die Vorgabe eines spezifischen Routers […] verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen. Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert.““
Folge: Verbindungsdaten müssen offengelegt werden
Eine Folge des Gesetzes ist natürlich die freie Routerwahl seitens des Endverbrauchers sowie die damit einhergehenden Konsequenzen. Überdies müssen die Anbieter aber auch dafür sorgen, dass dem Kunden spätestens zu Vertragsschluss die Zugangsdaten zur Einrichtung des Geräts offenliegen.