Der Wegfall der EU- Roaming Gebühren – Wird er zur Mogelpackung?

Wie auch wir schon berichteten sollte EU- Roaming ab dem kommenden Jahr eigentlich zu Inlandstarifen möglich sein. Wer also eine Allnet Flat nutzt, der sollte theoretisch auch grenzenlos im Ausland davon Gebrauch machen können.

Doch nun verdichten sich die Hinweise, dass es nicht sehr weit her ist, mit dieser schönen grenzenlosen Kommunikationswelt innerhalb der EU. Sowohl Schlupflöcher als auch eine „Fair-use-Regelung“ sollen den Anbietern zugesprochen werden.

Den eigenen Tarif im EU- Ausland nutzen – Aber nur „angemessen“

Das Onlinemagazin Telecompaper will aus Kreisen der Europäischen Kommission erfahren haben, dass die neue Regelung für EU- Roaming bereits dieses Jahr verabschiedet werden soll. Auch deshalb, weil Kunden und Anbieter gleichermaßen rechtzeitig die Chance bekommen sollen sich zu informieren.

Schon zuvor rumorte es innerhalb der Branche, dass eine Nutzung des Vertrags im Ausland keinesfalls beschränkungsfrei zugehen wird. Nun ist die Rede von einer „Fair-use-Regelung“, die im Entwurf vorgesehen sein soll. Damit wird die internationale Nutzung des eigenen Tarifs nur noch in einem „angemessenen“ Rahmen ermöglicht.

Was ist angemessen?

EU-RoamingKlar ist, dass es für solch eine Regel durchaus gute Gründe gäbe. Vor Allem aus Sicht der deutschen Netzbetreiber. So soll es nicht möglich werden im Ausland einen Vertrag zu weitaus besseren Konditionen abzuschließen. Und Verträge in Deutschland sind bekanntlich deutlich teurer als andere. Aus Sicht der Netzbetreiber und Anbieter also durchaus eine nachvollziehbare Sache. Schade ist dies nur um den Wettbewerb, der entstehen und den deutschen Kunden helfen könnte.

Diskussionen wird es sicher auch darum geben müssen, was nun eine „angemessene“ Nutzung ist. Geschäftsreisende haben da beispielsweise bestimmt andere Anforderungen, auch an ihren privaten Vertrag, als Privatleute. Letztendlich steht zu befürchten, dass die Praxis nicht vom Stand heute abweichen wird. Denn schon heute haben die meisten großen Anbieter ein beschränktes Kontingent an Internet Volumen und Anrufen im Ausland in ihre Flatrates eingebaut.

Schlupfloch für die Netzbetreiber geplant

Dem selben Bericht nach soll auch ein Schlupfloch für die Netzbetreiber vorgesehen sein. Diese müssen ihrer nationalen Behörde, in Deutschland wäre dies beispielsweise die Bundesnetzagentur, dann nachweisen, dass sie ohne Roaming Gebühr nicht länger wirtschaftlich handeln können. Dann dürfen sogar weiterhin Gebühren für EU- Roaming erhoben werden. Insgesamt scheint sich die grenzenlose Freiheit also aus Verbrauchersicht immer mehr zur Mogelpackung zu wandeln.

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