DSL-Anbieterwechsel – die Fallen

Wer sich dazu entschließt, seinen DSL-Anbieter zu wechseln, etwa weil ihm die Kosten zu hoch geworden sind oder weil er mit dem Leistungsspektrum nicht mehr zufrieden ist, dem wird es heutzutage recht einfach gemacht. Über das Internet sucht sich der Interessent lediglich einen neuen Anbieter aus und bestellt sein gewünschtes DSL-Paket (zum Bespiel über check24.de).

Die Abwicklung mit dem alten Anbieter wird in den meisten Fällen vom neuen Anbieter übernommen. Das klingt zwar alles leicht, dennoch gibt es einige Fallen, in welche Verbraucher beim DSL-Anbieterwechsel tappen können. In diesem Artikel beschreiben wir die häufigen Probleme – und wie sie gelöst werden können.

Eigenständige Kündigung

Eine erste Falle ergibt sich aus dem Umstand des eigenständigen Vertragswechsels bzw. der Kündigung. Vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit vergehen in der Regel noch einige Monate. Wendet sich der Kunde nach einer eigenständigen Kündigung an den neuen Anbieter, tritt sehr häufig das Problem auf, dass sich dieser an den bisherigen Anbieter wendet und nochmals kündigt.

Die erste Kündigung, die vom Kunden gestellt wird, ist damit hinfällig – ein Wechsel zum gewünschten Ersttermin kommt dann meist nicht mehr zustande. Auch ist eine Verlängerung des bisherigen Vertrags die Folge und unter Umständen verliert der Kunde sogar seine Rufnummer, da er diese ursprünglich zum neuen DSL-Anbieter mitnehmen wollte.

Um dieser Falle aus dem Weg zu gehen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Kündigungsfristen des DSL-Anschlusses zu wahren und rechtzeitig einen neuen Anbieter mit der Kündigung zu beauftragen.

Wenn der Vertrag beim neuen Anbieter widerrufen wird

DSL-Vertrag ins MüllStellt der Kunde nach einem Anbieterwechsel fest, dass er den neuen DSL-Vertrag doch nicht abschließen möchte, und widerruft diesen, so kann ebenfalls Ärger ins Haus stehen. In diesem Fall wird der Vertrag zwar beim neuen Anbieter widerrufen, zumeist kommt es dann aber zu einer kompletten Stilllegung des DSL-Anschlusses.

Grund dafür ist, dass der neue Anbieter den Vertrag bereits beim bisherigen Anbieter gekündigt hat.

Der Kunde muss also nicht nur den neuen Vertrag widerrufen, wenn er das möchte, sondern auch dafür sorgen, dass die Kündigung seines bisherigen Anschlusses zurückgezogen wird. Sonst könnte es passieren, dass er ganz ohne DSL dasteht.

Wenn der Alt-Anbieter den Kunden trotz Kündigung zurückgewinnen möchte

Auch passiert es mitunter, dass der Kunde seinen DSL-Anschluss beim bisherigen Anbieter kündigt und kurze Zeit später einen Anruf von diesem bekommt, da eine Rückgewinnung des Kunden beabsichtigt wird. Zeigt sich der Kunde am neuen Angebot des bisherigen Anbieters interessiert, erhält aber keine neue Auftragsbestätigung oder eine Widerrufsbelehrung, dann kommt es in einigen Fällen zu weiteren Abbuchungen des Rechnungsbetrages.

Hier verhält es sich mit der Rechtslage so, dass das bekundete Interesse automatisch einen neuen Vertrag beim bisherigen Anbieter bedeutet. Dieser ist auch nicht verpflichtet, dies dem Kunden gesondert mitzuteilen. Der Kunde ist nun richtig in die Falle getappt, da er jetzt zwei DSL-Verträge bezahlen muss, weil ein Vertrag mit einem neuen Anbieter in der Regel bereits zustande gekommen ist.

Damit der Kunde nun nicht auf doppelten Kosten und zwei DSL-Anschlüssen sitzen bleibt, sollte der neue Vertrag umgehend widerrufen werden, wenn der bisherige Anbieter mit einem verlockenden neuen Angebot überzeugen konnte.

Fazit

Als Verbraucher sollte man sich also immer genau überlegen, ob ein Wechsel beabsichtigt wird oder ob es sinnvoller ist, zunächst aktuelle Tarife des bisherigen DSL-Anbieters zu studieren. Möchte man dann wechseln, sollte man den neuen Tarif vor Ablauf der Kündigungsfrist des alten buchen, sodass der neue Anbieter genügend Zeit für die Kündigung hat. Im Zweifelsfalle hilft es, zweimal nachzufragen, wer welche Dienste übernimmt und welcher Vertrag nun zustande gekommen bzw. gekündigt worden ist.

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