EU-Roaming: Auf diese Fallstricke müssen Kunden ab heute achten

Heute ist der 15. Juni, und damit ein kleiner Meilenstein im europäischen Mobilfunk. Denn heute soll Roaming innerhalb der EU Mitgliedsstaaten zum Inlandstarif zwingend möglich sein. Sprich wer zuhause eine Flatrate hat, der darf diese im Ausland nutzen. Ansonsten sollten im In- und Ausland einheitliche Preise für SMS, Minute oder MB gelten. Doch es gibt Ausnahmen.

Einfaches EU- Roaming in der Theorie

Die Theorie der ganzen Sache soll Europa wenigstens im Mobilfunk näher zusammenbringen und vereinfachen. Dabei sollte der Nutzer sich innerhalb der EU keine Gedanken mehr machen müssen. Abgesehen von einzelnen Fallstricken, die sicher nicht jeder bedenkt gibt es allerdings noch weitere Ausnahmen.

Fallstricke und Ausnahmen

Der große Fallstrick hinter der Angelegenheit trägt den Namen Schweiz. Das Land gehört der EU nicht an und wird von den meisten Anbietern daher von vorn herein nicht im EU- Roaming angeboten. Kunden realisieren dies bestimmt gerne erst zu spät. Nutzerfreundlichkeit wäre anders.

EU-RoamingWeiterhin gab die Bundesnetzagentur Auskunft zu erlaubten Ausnahmen. So können Anbieter zusatzgebühren veranschlagen, sofern diese in einem Antrag nachweisen können, dass gebührenfreies Roaming für sie ein Verlustgeschäft darstellt, welches dann nationale Geschäfte gefährdet. Hier ist unseres Wissens noch kein konkreter Anbieter den Schritt gegangen.

Weiterhin darf ein Anbieter entscheiden ob er überhaupt Roaming anbietet. So dürfen Verträge im Gesamten, oder einzelne Leistungen wie Internet, SMS und Telefonie ausschließlich für das Inland vorbehalten sein. Dann Roaming Pakete gegen Zusatzgebühr anzubieten ist allerdings gegen die neue Regelung. Betroffene Nutzer, die dies nicht realisieren könnten im Urlaub ganz ohne Verbindung dastehen.

Das meinen wir

Insgesamt halten wir die neue Regulierung zum EU Roaming für eine gute und wichtige Sache. Die Details, Fallstricke und Ausnahmen ergeben in Summe aber dennoch einige kritische Punkte, bei denen der Kunde unter Umständen noch schlechter dasteht als normal. Was geschieht beispielsweise mit einem Urlauber, der irgendwo strandet du dringend Auskunft bräuchte aber leider einen Vertrag ohne Roaming aufgeschwatzt bekommen hatte? Natürlich sollte man sich vor Vertragsabschluss informieren. Doch so recht kundenfreundlich erscheint das Ganze noch nicht.

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