EU Roaming – Verbraucherschutzzentrale NRW zwang Drillisch zum Umdenken

Wir berichteten darüber, dass einige Marken von Drillisch die voreingestellte Option für Roaming änderten. Vom extra Auslands Paket auf ein voreingestelltes EU Roaming. Was zur Umstellung führte war zunächst nicht bekannt. Nun meldete sich die Verbraucherzentrale NRW zu Wort und bringt Klarheit.

Verbraucherzentrale NRW geht gegen Drillisch vor

Scheinbar hat nämlich die Verbraucherzentrale NRW nicht nur ihre Finger im Spiel, sondern hat die Änderung bei Gericht durchgesetzt. Eine Einstweilige Verfügung zwang die Drillisch Marken wie Smartmobil vom bisherigen Vorgehen abzusehen.

Der Hintergrund

Die EU Roaming Verordnung sieht vor, dass Kundenihre Inlandsleistungen ohne Abstriche auch im Auslandnutzen können. Bei den Tarifen mit voreingestellter Europa Option war dies allerdings nicht der Fall. Es stand teils wesentlich weniger Volumen im Ausland zur Verfügung als im Inland. Meist etwa 1 GB. Im Inland hingegen stehen oft das Doppelte und mehr zur Verfügung. Eine weitere Datennutzung, auch im regulierten EU Ausland, ist nur gegen einen kostenpflichtigen Reset möglich.

Gericht sieht Verbraucherzentrale im Recht

Zwar sind in der ursprünglichen Roaming Option auch nicht regulierte Länder wie die Schweiz enthalten, doch Anscheinend sieht das Landgericht Frankfurt die Verbraucherschützer tendenziell im Recht. Denn eine einstweilige Verfügung zwang Drillisch zur Umstellung des Vorgehens bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit.

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