Wie die in Mobilfunk- und Kommunikationskreisen nicht gerade unbekannte Kanzlei Dr. Bahr auf ihrer Website veröffentlicht hat das Oberlandesgericht Köln eine weitere Entscheidung zu irreführender Werbung in Sachen Internet getroffen. Demnach sind Angaben wie „das schnellste Netz der Stadt“ teilweise bereits irreführend.
Das Urteil
Demnach soll ein Wettbewerber gegen einen Anbieter geklagt haben, der in Köln 400 Mbit/s flächendeckend angeboten hatte und damit warb das schnellste Netz der Stadt zu haben oder „so schnell wie kein anderer“ zu sein. Da der Wettbewerber zum Zeitpunkt der Werbekampagne aber nur einen Monat vor der Bereitstellung eines gleich guten Angebots stand war laut Gericht der Vorsprung zur Konkurrenz zu klein, als dass man mit einem Alleinstellungsmerkmal werben dürfe.
Werbung muss scheinbar vorsichtiger werden
Solche oder ähnliche Kampagnen konnte man bereits häufiger sehen. Hier werden die Anbieter zukünftig durchaus vorsichtiger werben müssen. Ob dies dem Verbraucher nun hilft ist unserer Ansicht nach allerdings fraglich.
Schlappe vor Gericht für Unitymedia?
Zwar verrät der Anwalt nicht welche Parteien genau beteiligt waren, angesichts des Ortes darf man aber seine Rückschlüsse ziehen. Demnach kann der Werbende unserer Einschätzung nach beinahe nur Kabelnetzbetreiber Unitymedia gewesen sein, der bekanntlich in seinem Netz flächendeckend 400 Mbit/s anbietet. Demnach hat das „Was? Das geht? Land“ in Sachen Werbung aufgezeigt bekommen was nicht so einfach geht.