Recht strickt geht Google wohl gegen Leute vor, die Pixel Smartphones bei Google bestellen und dann gewerbsmäßig weiterverkaufen. Den entsprechenden Personen wurden die Google Accounts umfassend gesperrt. Die Maßnahme ist dermaßen hart, dass Meldungen bereits von der „Digitalen Todesstrafe“ berichten.
Google Pixel Smartphones – Nur zum privaten Gebrauch
Was also, wenn man sich entscheidet ein Google Pixel zu bestellen, dies aber irgendwann wegen Nichtgefallen weiterverkaufen will? Hier kann Entwarnung gegeben werden. Der entsprechende Passus in den Google AGB richtet sich ausdrücklich gegen gewerblichen Weiterverkauf. Privatverkäufe einzelner Geräte sind erlaubt. Neu ist solch ein Passus ebenfalls nicht. Auch Apple nutzt solch eine Formulierung. Hier werden allerdings nicht alle Daten gesperrt. Es droht im Verdachtsfall lediglich die Stornierung einer Bestellung.
Gründe für den digitalen Tod
Gründe dafür, dass man ein Pixel Smartphone weiterverkaufen will, liegen im vorliegenden Fall ebenfalls gute vor. Die bestellten Smartphones wurden zur Ausnutzung einer Steuerlücke nach New Hampshire bestellt. Dort werden keinerlei Verkaufssteuern erhoben. Ein Weiterverkauf mit Gewinn und sogar noch 5 Dollar Provision für beteiligte Händler waren dadurch möglich.
Auch in Deutschland wären Gründe für einen Verkauf gegeben. Etwa dann, wenn man Netzanbieterverträge umgehen will, die beispielsweise einen Verkauf nur mit T-Mobile Branding außerhalb der Google Seite erlauben.
Googles Reaktion nachvollziehbar
Die Meldung übernehmen wir deshalb, weil sich bereits eine Welle der Entrüstung gegen Google im Netz entladen hatte. Vielleicht auch deshalb wurden die entsprechenden Google Konten immerhin teilweise wieder freigegeben.
Unserer Ansicht nach handelt Google aber durchaus nachvollziehbar. Es handelt sich hier an der Ausnutzung eines Schlupflochs, für das schon ein gewisses Maß krimineller Energie, wenn auch noch nicht juristisch verfolgbar, nötig ist. Auch wird durch diesen Trick das sonstige Preisniveau untergraben. Ehrliche Privatverkäufe hingegen haben nichts zu befürchten.