Kündigungshelfer aboalarm verklagt o2 aufgrund abgewiesener Kündigungen

Für Menschen mit vielen Abonnements sowie für all jene, die gern mal die Kündigungsfrist vergessen oder einfach nicht wissen, wie sie eine Kündigung angehen sollen, gibt es aboalarm. Dieser Dienstleister mit passender App für mobile Endgeräte erinnert seine Kunden an Kündigungszeiträume, gibt Hilfestellungen und hält sogar vorgefertigte Kündigungstexte bereit.

Den Unternehmen, welchen vermittels der App gekündigt wird, ist dies ein Dorn im Auge, weshalb sie teilweise eine gewisse Gegenarbeit anstreben. Dagegen klagt nun aboalarm; speziell im Hinblick auf den Mobilfunkanbieter o2.

Anzeige von aboalarm gegen o2

Der Mobilfunkanbieter und Netzbetreiber o2 aus dem Hause Telefónica Deutschland hat aboalarm zufolge in den letzten Monaten vermehrt Kündigungen herausgezögert, indem er behauptet hat, dass die über den Dienstleister eingegangenen Schreiben unwirksam seien. Zudem hätten die entsprechenden Kunden ihre Kündigungen bestätigen müssen – etwa per Anruf an der Hotline, wo dann lange Wartezeiten bis zu über einer halben Stunde nicht selten waren.

Daher schrieb Simone Groß von aboalarm nun im Blog des Dienstleisters:

Aboalarm verklagt 2Zwar konnten wir alle betroffenen aboalarm-Kunden unterstützten und auch immer die Bestätigung der Kündigung erwirken und haben auch versucht, uns außergerichtlich mit O2 zu einigen – doch diese Bemühungen scheiterten leider. Daher haben wir nun keine andere Wahl als juristische Schritte gegen die Telefónica Germany GmbH einzuleiten.

Weiterhin wird auf den folgenden Ablauf in der Streitsache eingegangen:

Wir haben Klage beim Landgericht München I eingelegt und vertrauen nun, dass wir und viele Verbraucher so zu unserem Recht kommen. Im Februar ist bereits eine mündliche Verhandlung. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten!

Widersprüche bei o2 und anderen Anbietern

Einerseits wird die Kündigung mit der Rückmeldung des Anbieters o2 bestätigt, andererseits wird vom Kunden verlangt, dies ebenfalls noch einmal zu tun. Bereits im letzten Jahr erging allerdings schon ein Urteil gegen mobilcom-debitel (Landgericht Kiel; Aktenzeichen 15 O 99/14), bei dem dieses Vorgehen als unzulässig und irreführend abgestraft wurde.

Reicht ein Kunde – auch über einen Dienstleister wie aboalarm – eine in Umfang und Sendungsform rechtmäßige Kündigung ein, dann gilt diese, wenn der Anbieter sie bestätigt. Im Falle von md wurde die Benachrichtigung zum Rückruf als eine solche Bestätigung genommen; der Rückruf aber als nicht notwendig erklärt. Ähnliches kann nun auch beim Rechtsstreit mit o2 als Ergebnis erwartet werden.

1 Kommentar

  1. Cortello 12. Oktober 2018 Antworten

    Ich bin wohl in eine Abofalle geraten. Ich möchte, dass sie das so schnell wie möglich beheben, ohne dass ich noch mehr kosten trage. Ich habe erst vor 4 Tagen 15€ aufgeladen, diese sind mir abgezogen wurden. Somit bitte ich sie für Drittanbieter diese zu sperren. Ich möchte umgehend Bescheid bekommen.



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