Mobilfunkvertrag bei FONIC kündigen – So geht es

FONIC glänzt nicht nur durch relativ günstige Tarife und teilweise gute Aktionen. Auch durch Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit. Wir erklären wie man dem Mobilfunkanbieter im Falle, dass ein spontaner Wechsel ansteht kündigt.

Monatlich kündbar

FONIC ist monatlich kündbar. Es gilt allerdings eine Monatsfrist einzuhalten. Maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Anbieter eingeht. Die Kündigung muss außerdem in Schriftform erfolgen. Also entweder per Post oder per Fax. Kündigungen via Mail akzeptierte der Anbieter bei Altverträgen nicht.

Kündigung per Mail teilweise möglich

Neu geschlossene Verträge, also seit Oktober 2016, sind per Gesetz auch per Mail kündbar. Dies gilt immer dann, wenn Verträge online geschlossen wurden. Dann müssen diese auch online kündbar sein. Bei schon länger bestehenden, oder bei nur zwischenzeitlich verlängerten aber nicht neu geschlossenen Verträgen, gilt dies allerdings rechtlich nicht. Akzeptiert der Anbieter hier eine Mail oder stellt die Kündigung im Online Kundencenter zur Verfügung ist dies Kulanz. Wer solch einen älteren Vertrag hat und sichergehen möchte, der sollte besser gleich die Schriftform wählen.

Darauf sollte geachtet werden

Wer nun per Schriftform kündigt sollte den Brief entweder per Einschreiben abschicken, somit hat er einen Nachweis über den Eingang, oder spätestens 10 Tage nach der Kündigung beim Anbieter nachhaken, wenn keine Reaktion erfolgt. Beim Fax sollte der Sendebericht aufbewahrt werden.

Die korrekte Adresse für die Kündigung ist diese hier:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
FONIC Kundenbetreuung
Postfach 1038
90001 Nürnberg

Wer eine Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter anstrebt sollte dies binnen 90 Tagen nach der Kündigung bei FONIC anmelden. Sonst wird die Nummer neu vergeben. FONIC berechnet hierfür 25 Euro.

Prepaid Guthaben auszahlen

Mobilfunkvertrag bei FONICAuch eine Prepaidkarte lässt sich kündigen. Dies macht beispielsweise dann Sinn, wenn man Restguthaben ausbezahlt haben möchte. Hierfür muss die korrekte Kündigungsform eingehalten sein und FONIC eine Bankverbindung vorliegen. Auf diese überweist der Anbieter das Guthaben dann bei der Bearbeitung der Kündigung.

Nur wegen des Guthabens muss allerdings nicht zwangsläufig gekündigt werden. Immer zum Quartalswechsel kann das Guthaben auch ohne Kündigung ausbezahlt werden. Dies lässt sich über den Kundenservice anstoßen, was mindestens 48 Stunden vor Quartalsende geschehen sein muss. In

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