Eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur, die schon zum 1. Juni in Kraft tritt, soll Mobilfunkverträge künftig transparenter werden lassen. Anbieter müssen in Zukunft ein recht detailliertes und übersichtliches Datenblatt zum Vertrag herausgeben.
Datenblatt für Verträge im Telekommunikationsbereich
So soll es bei allen Verträgen im Telekommunikationsbereich, was neben Mobilfunk auch Internet und TV einschließt, für Anbieter verpflichtend sein ein Datenblatt mit den Kernleistungen und den Kosten eines Vertrags anzubieten. Und zwar ausdrücklich in einer „klar verständlichen und leicht zugänglichen Form“. Um wenig Spielraum zu lassen hat die Regulierungsbehörde ein Musterdatenblatt veröffentlicht.
Das muss angegeben werden
Neben der Vertragslaufzeit und der zugehörigen Kündigungsfrist, die künftig auch auf der Rechnung ausgewiesen werden muss, sollen die genauen Leistungen ebenso enthalten sein wie reale Angaben zu Geschwindigkeiten im Internet. So muss beispielsweise angegeben werden welche Werte maximal und welche normalerweise erreicht werden. Auch die tatsächlichen Vertragskosten und eventuell nicht von der Abrechnung erfasste Dienste wie StreamOn müssen transparent aufgelistet werden.
Bei Bestandkunden muss das Produktblatt allerdings leider erst auf Anfrage des Kunden herausgegeben werden.
Das meinen wir zur neuen Transparenz
Die Bemühungen sind in Ehren zu halten. Doch sicherlich werden die Anbieter einen Weg finden nicht zu sehr transparent zu werden. Ob es hier automatisch Strafen gibt bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall gut ist die Pflicht den letztmöglichen Kündigungstermin auf jeder Rechnung auszuweisen. Ungewollte Verlängerungen sollten so sehr viel seltener zustande kommen.