Die Datenautomatik als Tarifbestandteil beschäftigt nicht erst seit gestern Gerichte. Wie die namhafte Kanzlei Dr. Bahr nun veröffentlichte ist o2 ab sofort auf der Sicheren Seite. Das BGH urteilte die Datenautomatik des Anbieters als absolut rechtskonform ab.
Datenautomatik und Gerichte
Bereits seit die Datenautomatik bei verschiedenen Anbietern zum Einsatz kommt streiten sich die Gelehrten über deren Rechtmäßigkeit. Neben o2 stand beispielsweise auch Vodafone schon vor Gerichten und musste eine Niederlage einstecken.
Was macht o2 besser?
O2 hingegen konnte den Prozess nun auch in höherer Instanz für sich gewinnen. Dies lag daran, dass die Datenautomatik als Vertragsbestandteil von Vorn herein klar definiert und absolut verständlich erklärt sei. Dies war bei Vodafone nie der Fall. Von „hochzahligen Fußnoten“ war da seinerzeit die Rede. Und von zu frei interpretierbaren Begriffen wie „Besser“, die im Vertragstext daher nichts zu suchen haben, weil sie eher Interpretationssache sind.
Ein Sieg für die Datenautomatik
Die Datenautomatik, wie sie o2 anbietet, oder auch Drillisch, ist damit nun faktisch nahezu unkippbar geworden. Für den Verbraucher sicherlich in einem gewissen Rahmen ärgerlich. Dennoch ist es auch nachvollziehbar, wie das Urteil zustande kam. Außerdem möchten wir hier die positive Form hervorheben, in der o2 seine Datenautomatik erklärt. Der viel gescholtene Anbieter ist durchaus in einigen Punkten Kundenfreundlicher als die Konkurrenz.