o2 und Vodafone – Abmahnung vom Verbraucherschutz

Sowohl o2 als auch Vodafone wurden von Verbraucherschützern abgemahnt. Der Grund liegt in einem nicht rechtmäßigen Verweben von Kündigung und Rufnummernportierung. Kündigungen wurden bei gescheiterter Portierung unrechtmäßig storniert.

Doppelter Ärger für Kunden

Dass bei der Rufnummernportierung nicht immer alles glatt läuft ist sicherlich schon ärgerlich genug. Doch Kunden, die ihre Nummer von o2 oder Vodafone aus zum neuen Anbieter umziehen wollten, hatten teilweise doppelt ärger. Scheiterte nämlich die Portierung der Rufnummer aus irgendeinem Grund, dann wurde auch die Kündigung vom alten Anbieter storniert.

Unwissenheit der Kunden ausgenutzt

Hierbei nutzten die Anbieter, ob nun mit böser Absicht oder nicht sei dahingestellt, die Unwissenheit ihrer Kunden aus. Denn rechtlich sind die Portierung und die Kündigung zwei getrennte Vorgänge. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn der neue Anbieter diese beiden Schritte vereint.

Einlenken der Anbieter

Nachdem die Anbieter beide abgemahnt wurden lenkten sie ein und wollen ihre Praxis zukünftig demnach ändern. Für Kunden eine gute Nachricht. Nicht ganz nachvollziehbar bleibt für uns allerdings weshalb es in solch eigentlich eindeutigen Sachlagen eine Abmahnung braucht. Scheinbar zählt eben doch jeder Bestandkunde enorm. Weshalb man diese dann aber nicht mit attraktiven Verlängerungsangeboten zu halten versucht statt solcher Geschichten wollen wir erst gar nicht nachvollziehen.

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