o2 wird von Verbraucherschutz verklagt – Nicht eingehaltene EU Roaming Regeln

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale will o2 wegen einer, seiner Ansicht nach, nicht Rechtskonformen Umsetzung der EU Roaming Regulierung verklagen. Doch die Medaille hat zwei Seiten.

Verbraucherschutz klagt gegen o2

Nach mehreren Abmahnungen ohne Reaktion will der Verbraucherschutz o2 nun dafür verklagen, dass die EU Roaming Regulierung nicht automatisch für alle Kunden in Kraft tritt, sondern dass diese ihren Wechsel in die neuen Tarife via SMS oder App anstoßen müssen. Die Verbraucherschützer sehen die Neuregelung so, dass diese automatisch in Kraft treten müsse.

Netzbetreiber o2 hält an seiner Regelung fest

Der Anbieter erklärte auf Mediennachfrage, dass es Kunden binnen eines Tages und kostenfrei möglich sei die neuen Tarife zu nutzen. So habe jeder die Chance selbst zu entscheiden, ob der neue oder der bisherige Tarif einen Mehrnutzen für ihn habe.

Es könnte der Eindruck entstehen, dass man hier vor allem an nichtwissenden Kunden weiter mit Roaming verdienen will. Ganz so schwarz-weiß ist dies allerdings nicht.

Tatsächlich Vorteile für einzelne Kunden

o2 - PrepaidWer nämlich in seinem bisherigen Tarif beispielsweise Roaming in der Schweiz inkludiert hatte, der würde es beim regulierten Tarif einbüßen. Auch hier wäre, beispielsweise für Grenzgänger, ein Risiko für unerwartete Kosten gegeben, sofern dieser sich nicht recht informiert. In diesen Fällen kann eine Beibehaltung des alten Tarifs tatsächlich Sinn machen und die Regelung von o2 kundenfreundlicher sein.

Wir sehen der anstehenden Gerichtsentscheidung dann mit Spannung entgegen und, so sehr wir auch für Nutzerfreundliches Verhalten sind, die Argumentation seitens o2 als durchaus nachvollziehbar an.

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