Routerfreiheit auch für Bestandkunden – Urteil gegen widerspenstigen Anbieter Gelsen-net

Bereits letztes Jahr hat die Routerfreiheit begonnen. Demnach haben Kunden theoretisch das Recht einen eigenen Router zu nutzen, statt den vom Anbieter bereitgestellten. Nun wurde ein Urteil des Landgerichts Essen öffentlich, welches klar bestätigt, dass dies auch für Bestandkunden gilt.

Routerfreiheit eingeklagt

Tatsächlich hatte der Start der Routerfreiheit nahezu überraschend gut funktioniert, wie wir finden. Größerer Widerstand wäre aus unserer Sicht zu erwarten gewesen. Nahezu alle Kunden haben auf Anfrage ihre Zugangsdaten vom Provider bekommen. Nur kleinere Einzelfälle waren offenbar abweichend zum allgemeinen Konsens, dass die Routerfreiheit auch für Bestandkunden gilt.

Gelsen-net gab Zugangsdaten nicht preis

Tatsächlich musste die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Unternehmen Gelsen-net klagen, weil dieses die Herausgabe an Bestandkunden verweigerte, aus welchen Gründen auch immer. Das Landgericht Gericht Essen gab den Verbraucherschützern, und dem Kunden, recht. Das bereits im September gesprochene, jedoch erst jetzt öffentlich gewordene Urteil ist trotz seines Alters und der wenigen Probleme nicht uninteressant.

Gesetzgeber war einmal mehr zu ungenau

DSL RouterDas Landgericht gab nämlich auch an, dass das Gesetz missverständlich und zu ungenau formuliert sei. Es sage aus, dass dem Kunden bei Vertragsabschluss unaufgefordert die Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei bestehenden Verträgen liege der aber in der Vergangenheit. Das Gericht Urteilte im Grunde auf Basis des gesunden Menschenverstands und danach, was das Gesetz allgemein kommuniziert bewirken sollte. Dennoch sollte der Gesetzgeber angesichts solcher Fälle häufig genauer arbeiten. Vor allem in Sachen Verbraucherschutz.

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