Von Samsung sind wir in diesem Jahr mit Deals verwöhnt worden. Ob Sommer-Aktion oder Dreingaben zur Deutschen Einheit – es gab auf Anfrage immer etwas extra. Nun, kurz vor Weihnachten, ist es wieder so weit.
Samsung hat die Zweinachtszeit ausgerufen und wir haben einen dazu passenden, aber etwas verwirrenden Deal gefunden.
Die Zweinachtszeit bei Samsung
Der Aktionszeitraum für die „Zweinachtszeit bei Samsung“ wird vom Unternehmen mit „vom 28.11. bis zum 19.12.2015“ angegeben. Zu der Aktion wird auch eine Werbekampagne in unterschiedlichen Medien angekündigt, weshalb Sie demnächst mit entsprechenden Spots im Radio oder Bannern auf Internetseiten rechnen können.
Zudem wird von dem Unternehmen angegeben, dass die Aktion beim Kauf eines Samsung Aktions-TV gilt. Beim Kauf im Aktionszeitraum darf sich der Kunde dann über ein kostenloses Smartphone freuen. Dabei handelt es sich je nach TV-Modell um ein Galaxy S6 Edge, Galaxy S6 oder Galaxy S5 Neo.
Deal gilt offensichtlich auch für den Smartphone-Kauf
Auf der Aktionsplattform 24mobile.de haben wir einen Deal gefunden, der auf die Zweinachtszeit-Aktion von Samsung verweist, aber statt eines TV-Geräts ein Galaxy S6 (99,99 Euro) bzw. Galaxy S6 Edge (199,99 Euro) anbietet. Als Dreingabe von Samsung soll es hier ein Galaxy Grand Prime Value Edition geben.
Die Mobilfunk-Komponente ist der Tarif Allnet Flat Plus von congstar. Der Tarif bringt eine Allnet-Flat für Telefonie und SMS sowie 1 GB Highspeed-Volumen mit. Die Grundgebühr beträgt 30 Euro; während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten sowie darüber hinaus.
UPDATE: Auf die unten erwähnte Nachfrage haben wir eine Antwort bekommen, die besagt, dass „die Aktionsseite […] vom Samsung erst zum 24.11. freigeschaltet“ wird. (Update Ende)
Anfrage bei 24mobile.de
Wir haben im Hinblick auf die Verwirrung um den Zweinachtszeit-Deal bei 24mobile.de angefragt, ob es weitere Informationen zum Smartphone-Kauf gibt. Denn offiziell handelt es sich bei der Aktion nur um ein Angebot bei Kunden die ein TV-Gerät erwerben. Hier finden Sie die entsprechende Mitteilung. Wir informieren Sie, wenn wir eine Rückmeldung erhalten haben.