Die Abstimmung im Plenum zur geplanten Gesetzesänderung in der Störerhaftung für WLAN Hotspots, über die wir berichteten, soll schon heute stattfinden. Scheinbar haben SPD du Union sich geeinigt, wie aus einem Bericht des Handelsblatts hervorgeht.
Gesetzesänderung
Danach sollen WLAN Betreiber vollkommen einem Internetprovider gleichgestellt werden. Sollte ein Nutzer eines WLAN Hotspots, beispielsweise in einem Café, illegale Downloads oder ähnliches tätigen, dann soll der Betreiber nicht mehr haftbar gemacht werden können.
Bislang musste er Nutzer registrieren, sodass diese eindeutig einer Tätigkeit zugeordnet werden konnten. Dies aber bremste die Entwicklung öffentlicher Netzwerke ungemein aus.
Vollkommener Schutz für WLAN Betreiber
Die geplante Änderung im Telemediengesetz soll laut Regierungsfraktion nicht nur vor einer Verurteilung zu Strafzahlungen schützen, sondern auch davor, zur Begleichung von Abmahnkosten verurteilt zu werden. Etwa dann, wenn Raubkopien geladen werden sind Abmahnungen ja bekanntlich eine große Sache, die teils einer eigenen Geschäftsform gleichzukommen scheinen.
Kritik vonseiten der Verbraucherschutzzentrale
Eben dieser Schutz sei aber nicht vollkommen genug, wie die Verbraucherschutzzentrale Medienvertretern gegenüber kritisierte. Sie finde zwar die Regierung befinde sich grundsätzlich auf einem guten Weg, der Schutz vor Abmahnkosten sei aber nur gedacht und nicht im Gesetz tatsächlich wieder zu finden. Damit entstünde unnötige Rechtsunsicherheit.
Die Verbraucherschützer wünschen sich demnach eine eindeutige Erwähnung im Gesetz, die Abmahnungen von Vorn herein ausschließt und nicht nur darauf hofft, dass die Gerichte das Gesetz auch wirklich so deuten, wie die Politik es erhofft.