Störerhaftung: Koalition nach EU-Statement immer noch nicht eins

Wie gestern berichtet, so hat sich unter anderem der EU-Generalanwalt Maciej Szpunar dafür ausgesprochen, dass Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen – etwa in einer Bar, einem Café oder einem Einzelhandelsgeschäft – nicht für Straftaten haften müssen, die von anderen über dieses Netz begangen wurden.

Was die EU langsam aber sicher einzusehen scheint, das hält die deutsche Regierung noch am Streiten.

SPD sieht in diesem Fall Rückendeckung

Die Aussagen von Szpunar am Europäischen Gerichtshof gehen in etwa in die gleiche Richtung wie der allgemeine Kurs der SPD im Hinblick auf dieses Thema. Diese Partei sieht nämlich eine entsprechende Reform für das Telemediengesetz vor, welche die Betreiber der sogenannten Hotspots entlastet.

Free Wi-FiAus dem politischen Berlin, konkret von Lars Klingbeil, dem Netzexperten der SPD, hieß es, dass die Betreiber offener WLAN-Netze „grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen von Nutzern haften und ihr Netz auch nicht verschlüsseln müssen“. Mit der klaren Aussage auf EU-Ebene hofft man nun auf ein schnelles Einsehen des Koalitionspartners.

CDU steht der Sache weiter kritisch gegenüber

Nach Aussagen des internetpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, Thomas Jarzombek, müsse man die Freistellung der Provider von den verlangten Verpflichtungen (Einrichten eines Passworts, aktive Zusage der Nutzer zum Einhalten von Richtlinien, etc.) erst europarechtlich prüfen lassen.

Als Grundlage nimmt man hier eine weitere Aussage des EU-Generalanwalts, dass nämlich freie Meinungsäußerung (die durch die Richtlinien eingeschränkt würde) und Urheberrechtsschutz (der dadurch gestärkt würde) miteinander abgewogen werden sollten.

Nach dem abschließenden Urteil wird alles klarer

Wie gestern schon berichtet, so wird das abschließende Urteil im konkreten Fall noch erwartet. Sollten sich die Richter aber den Ausführungen von Maciej Szpunar anschließen, dann könnten alle Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken aufatmen. Dazu ein etwas professionelleres Statement: „Schließt sich der EuGH dieser Auslegung an, könnte dies das faktische Aus der Störerhaftung für private Betreiber von WLAN-Hotspots bedeuten. Das ist natürlich sehr zu begrüßen.“ – dies sagte der eco-Vorstand für Politik und Recht, Oliver Stürme.

Dazu noch der Appell Stürmes: „Die Bundesregierung sollte diese klare Auslegung nutzen, um schnellstmöglich ihren innovationshemmenden Gesetzentwurf zu überarbeiten, um endlich auch für deutsche Hotspot-Betreiber die so dringend nötige Rechtssicherheit zu garantieren.

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