Wie wir bereits berichteten fand die Bundesnetzagentur einige kleine Schönheitsfehler am Konzept von Telekom StreamOn. Die entsprechenden Auflagen darf die Telekom nun noch bis Anfang November prüfen. Eine entsprechende Fristverlängerung wurde gewährt.
Fristverlängerung für die Telekom
Nun hat die Telekom Zeit bis zum 10. November die gestellten Auflagen und ihre Möglichkeiten zur Umsetzung zu prüfen. Zuvor wäre diese Frist eigentlich am 20. Oktober abgelaufen gewesen. Wie die Telekom reagiert bleibt zudem vollkommen offen. Ein Kritikpunkt war beispielswese der, dass Video Daten von HD runterskaliert würden, Audiodaten aber unverändert blieben. Hier könnte die Telekom unserer Ansicht nach nicht nur mit einer unveränderten Durchleitung von HD Daten Abhilfe schaffen, sondern auch mit einer Reduzierung der Audio Streams. Auch dann wären beide Arten von Daten gleichbehandelt.
Problemfall Roaming
Ein weitaus größeres Problem ist im Roaming zu sehen. Die Kosten hierfür darf die Telekom nicht weiter auf ihre Kunden abwälzen. Den Roam like Home soll auch für die Option gelten. Somit müsste die Telekom Filme also auch im Ausland ohne zusätzliche Gebühren streamen lassen. Ein 90Minuten langer Film in HD Qualität würde aber die Telekom dann selbst etwas über 25 Euro kosten, wenn ihre Kunden den Service im Ausland nutzen.
Was wir erwarten
Kampflos hinnehmen und den Aufforderungen folgeleisten wird die Telekom die Kritik an ihrer Option kaum. Wir gehen davon aus, dass in erster Linie geprüft wird, ob man rechtlich gegen die Aufforderung vorgehen kann. Alles andere würde uns überraschen. Ob man einen Weg findet bleibt allerdings natürlich fraglich.