Bundesgerichtshof: Der Anschlussinhaber muss nicht immer für Netzstraftaten haften
Vom 13. Mai 2016Urheberrechtsverletzungen und Filesharing, das sind zwei Schlagworte, die bei vielen im alltäglichen Handeln, bei einigen aber auch im Zusammenhang mit der Rechtsprechung fallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mehrfach beschlossen, dass der Anschlussinhaber nicht in jedem Fall haften muss. Zudem hat er eine Leitlinie für Mahnkosten erstellt. Filesharing muss nicht immer vom Hauptnutzer ausgehen Wer anderen Zugang zum Internet gewährt […]