Telekom StreamOn – Bundesnetzagentur winkt die Option durch

Es hat Monate gedauert. Doch nun äußerte sich die Bundesnetzagentur endlich zur Telekom Option StreamOn. Und tatsächlich haben die Netzwächter Bedenken angemeldet. Allerdings nicht annährend so stark, wie mancher, darunter auch wir, vermutet hätte.

StreamOn insgesamt Legal

Insgesamt, so befand die Behörde, ist StreamOn nämlich legal und mit der Netzneutralität zu vereinbaren. Lediglich einzelne Punkte bemängelte die Bundesnetzagentur. Die Entscheidung ist insofern wegweisend, dass sie dem Zero Rating, also Angeboten wo bestimmte dienste nicht aufs Datenvolumen angerechnet werden, in gewissen Grenzen die Tür nach Deutschland öffnet.

Das muss sich ändern

Zu bemängeln hatte die Behörde lediglich die Ungleichbehandlung von Video und Audio Streams. Während die Telekom nämlich um weniger Traffic zu verursachen die Qualität von Videos deckelt findet so etwas bei Audio nicht statt. Man müsse entweder bei beiden Angeboten gleich vorgehen und Audio auch herabrechnen, oder Videos in voller Qualität belassen.

Außerdem bemängelte die Agentur die Tatsache, dass StreamOn im europäischen Ausland nicht gilt. Hier verstößt man nach Ansicht der Internetwächter gegen EU Roaming Auflagen. Im Weiteren zog die Argumentation der Telekom, dass alle Dienste gleichbehandelt würden, da sie ja kostenfreien Zugang zu StreamOn bekommen.

Das meinen wir

Die Telekom gab erwartungsgemäß an mit der Kritik nicht einverstanden zu sein. Wir können dies nachvollziehen. Sofern der Dienst insgesamt in Ordnung ist, was uns etwas überraschte, ist der Ruf von Gleichbehandlung der Audio- und Video Streams im positivsten Fall konfus zu nennen. Sehr nachvollziehbar ist allerdings der Bezug zum EU Roaming. Wir sind gespannt wie die Telekomhier reagiert.

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