Thema Störerhaftung: Bundesrat votiert für schadfreie WLAN-Anbieter

Neues gibt es im Gerangel um die heiß diskutierte Störerhaftung für öffentliche WLAN-Netzwerke zu berichten. Hier votierte nun der Bundesrat für eine weitreichende Haftungsbefreiung für Betreiber.

Störerhaftung

Die Störerhaftung in der Form wie sie bisher vorgesehen wurde sieht vor, dass Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen dafür haften müssen wenn Nutzer diese für illegale Aktivitäten verwenden.

Im Grunde würde dies bedeuten, dass etwa illegale Musikdownloads, die über das WLAN Netzwerk eines Fast Food Restaurants getätigt werden den Besitzer des Restaurants teuer zu stehen kommen würden. Denn dieser könnte für die Raubkopie zur Kasse gebeten werden.

Die Befürchtungen

Gegen eine solche Regelung gab es in der Vergangenheit einigen Widerstand, dem sich nun auch der Bundesrat anschloss. Dem Grundsatz der Störerhaftung nach müsste jeder Netzwerkbetreiber das Netzwerk so einrichten, dass illegale Aktivitäten nicht möglich sind, um sich gänzlich abzusichern.

Keine WlanDies ist technisch jedoch schlicht nicht zumutbar, da sich täglich neue Möglichkeiten im Netz auftun Gesetze zu brechen. Daher wird befürchtet, dass ein Aussterben öffentlicher WLAN-Netze die Folge wäre, würde dies so durchgesetzt werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Votum des Bundesrats, welches allerdings nicht bindend ist, hat eine gewisse Signalwirkung. Begründet wird es dadurch, dass hierzulande die öffentlichen Netzwerke im internationalen Vergleich ohnehin schon zu rar gesät sind und ein weiteres Wachstum so verhindert würde. Diese Thematik beschäftigte auch schon die Bayrische Politik.

Die Einwände muss nun der Bundestag zur Kenntnis nehmen. Der letztendliche Beschluss obliegt allerdings diesem. Neben den entsprechenden Einwänden zur Störerhaftung widersprach der Bundesrat auch der geplanten Haftungsverschärfung für Dienstleister wie Filehoster, denen ein erhöhtes gefahrenpotential nachgesagt wird.

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