Die Telekom musste Kritik von der Bundesnetzagentur einstecken. Denn StreamOn entspricht nach Ansicht der Regulierer nicht den EU Normen. Was genau bemängelt wurde berichteten wir bereits. Wir gaben auch schon damals unsere Einschätzung preis, dass die Telekom gegen den Bescheid vorgehen will, der Änderungen diktiert. Und wir sollen Recht behalten.
Telekom setzt StreamOn unverändert fort – Gegen klare Weisungen
Die Ansage der Bundesnetzagentur war klar. Die Telekom hatte im StreamOn Zero Rating nachzubessern. Und zwar in Punkten, die wohl sowohl Freunde als auch Gegner des Dienstes überrascht haben dürften. Nach einer erbetenen Fristverlängerung, die gegen Ende der letzten Woche abgelaufen war, gab die Telekom bekannt den Dienst unverändert fortzusetzen.
Umdenken im Sinne der Kunden gefordert
Zeitgleich forderte man von der Bundesnetzagentur ein Umdenken im Sinne der Kunden. Denn die angewendete Auffassung des EU Rechts sei nur eine eigene, und dazu noch sehr engstirnige Interpretation des EU Rechts. Ein Einlenken der Regulierer ist allerdings eher unwahrscheinlich. Außerdem sehen wir bei einer „engstirnigen“ Auslegung des Rechts die gesamte Option gefährdet. Dies ist nicht der Fall. Lediglich der Ausschluss von Roaming und Ähnliches war bemängelt worden.
Zwickmühle für die Telekom
Nun kann die Telekom auf ein sehr unwahrscheinliches Einlenken der Regulierer hoffen. Ansonsten muss versucht werden ein verhängtes Bußgeld vor Gericht abzuwenden. Dieses kann regulär bis zu 500.000 Euro betragen soll aber grundsätzlich höher sein als der Gewinn, der durch eine Option erzielt wird. Also kann es in diesem Fall sogar sehr viel höher sein als nur 500.000 Euro.
Ansonsten müsste die Telekom den geforderten Änderungen nachkommen, was laut Experten ebenfalls deutlich teurer wäre, oder einer halber Million Kunden regelrecht vor den Kopf stoßen und die Option beenden. Eine Zwickmühle in der wir nicht selbst sitzen wollen.