Spotify Nutzer werden sich bei der Telekom, wie ich erst kürzlich berichtete, daran gewöhnen müssen, dass ihre Spotify Option nicht mehr vor einer Drosselung nach Verbrauch des Inklusiv Volumens schützt. Allerdings wird die Nutzung selbst bis zu diesem Zeitpunkt auch weiter nicht auf den Verbrauch angerechnet. Als Begründung nannte die Telekom die Umsetzung der EU-Verordnung zur Netzneutralität. Die Verbraucherschutzzentrale Sachsen meldet sich nun zu Wort und nennt dies eine Ausrede.
Auffassung der Verbraucherschutzzentrale Sachsen
Laut Verbraucherschutzzentrale Sachsen ist die Netzneutralität durch die neue Regelung keinesfalls gegeben, da die Spotify Nutzung ja auch weiter nicht auf den Verbrauch des Inklusiv- Volumens angerechnet wird. Dies hat auch weiter eine Ungleichbehandlung anderer Dienste, wie etwa konkurrierender Musik- Streaming- Dienste zur Folge. So jedenfalls lässt sich die Auffassung der Verbraucherschützer zusammenfassen.
Verbraucherschutz sieht Gewinnstreben der Telekom im Vordergrund
Demnach soll die Telekom die Netzneutralität wohl eher als willkommene Ausrede sehen, die dabei hilft auch Spotify- Nutzer zur Buchung der SpeedOn Datenpakete zu drängen, welche zusätzliches Highspeed- Volumen, und damit eine Aufhebung der Drosselung ermöglichen.
Fair im Sinne der Netzneutralität wäre es nach Auffassung der Verbraucherschützer eher, wenn Spotify auch auf das Volumen angerechnet werden würde.
Verbraucherschutz nicht gerade verbraucherfreundlich
Die Argumente, die in Sachsen ins Feld geführt werden, sind zwar durchaus nachvollziehbar, erscheinen aber keinesfalls verbraucherfreundlich. Denn würde die Telekom diesen strikt folgen, dann hätten eifrige Spotify- Nutzer sicher einen deutlich höheren Datenverbrauch als bisher. Damit müssten einige SpeedOn- Pakete gebucht werden. Je nach Nutzer könnten hierbei erhebliche Mehrkosten entstehen.