Vodafone – Bei Umzugssonderkündigung zahlen Sie drei Monate für Nichts

Schlechte Nachrichten gibt es für all jene, die ihren Internetanschluss am neuen Wohnort nicht mehr nutzen können und daher eine Sonderkündigung anstreben. Bislang ging man, durchaus nachvollziehbar, davon aus ab dem Zeitpunkt des Umzugs nicht mehr an seinen Vertrag gebunden zu sein. Ein aktuelles Urteil lässt diesen Glauben wanken.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Bei Ortsgebundenen Dienstleistungen, am häufigsten findet man diese bei Kabel TV oder bei Internet über den Kabelanbieter vor, gilt nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Immer dann, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Daran ändert sich grundsätzlich nichts. Beispielsweise wer von Bayern nach Baden-Württemberg zieht, der verlässt das Vodafone Verbreitungsgebiet und muss seine Dienste von Unitymedia beziehen. Bei Vodafone darf vorfristig gekündigt werden.

Drei Monate Kosten ohne Dienstleistung – Neues Urteil

Doch ein neues Urteil viel nun zugunsten von Vodafone aus. Ein scheidender Kunde muss noch drei Monate ohne Leistung bezahlen. Denn die mit 3 Monaten Frist laufende Kündigung wollte Vodafone erst mit dem Auszug annehmen. Unverständlicher Weise gab das Gericht Vodafone in zweiter Instanz recht. In erster Instanz bekam noch der Kunde recht. Die Begründung von Vodafone: Könne man vor dem Umzug kündigen, dann bestünde die Gefahr von Missbrauch.

Das meinen wir

Wer also ohne Verschulden am neuen Wohnort seinen Anbieter nicht mehr nutzen kann, der zahlt ein viertel Jahr lang dennoch. Je nach Vertrag können hiererhebliche Summen entstehen. Wir finden dies nicht gerade gerecht. Die Gesetze sollten einerseits nachgearbeitet werden, andererseits sollte sich auch Vodafone sehr überlegen ob man künftig wirklich darauf bestehen möchte. Denn wer damit rechnen muss irgendwann umzuziehen sollte sich nun dreimal überlegen ob nicht ein anderer Anbieter besser wäre.

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