Android-Nutzer können dank der neuen WhatsApp Calls-Funktion des größten mobilen Messangers Telefongespräche mit Chatpartnern durch nur einen Knopfdruck durchführen und dabei Kosten bzw. Frei-Einheiten sparen. Dazu wird die VoIP-Technologie genutzt. Einige Mobilfunkanbieter untersagen und unterbinden diese Möglichkeit der Kommunikation – dies aber nicht erst seitdem WhatsApp Calls möglich sind.
Günstige Anbieter untersagen VoIP schon länger
Im Prepaid-Bereich oder auch bei günstigen Laufzeit-Angeboten finden sich oft Vertragsklauseln oder sogar Anmerkungen in den AGB der Anbieter, welche darauf hinweisen, dass einige Dienste nicht gestattet sind. Meistens sind es VoIP-, Peer-to-Peer- und BlackBerry-Dienste, die in einem Atemzug untersagt werden.
Das ist allerdings keine neue Entwicklung, die erst durch die neue WhatsApp-Funktion aufkam. Die Provider wissen schon länger, dass die entsprechenden Dienste sehr gut sind, um Tarifkonditionen zu schonen bzw. um die Nutzung der mobilen Daten für den Schriftverkehr und die Telefonie zu verwenden. Gerade bei Tarifen mit nur wenigen Inklusiv-Einheiten für SMS und Telefonie findet man daher die oben erwähnten Einschränkungen.
Diese Anbieter erlauben VoIP
Es sind meist die großen Netzbetreiber, die in ihren Flaggschiff-Tarifen die Nutzung von Voice over IP erlauben. So ist diese Funktion unter anderem bei der Telekom (MagentaMobil-Tarife), bei Vodafone (RED-Tarife) und bei o2 (Blue-All-in-Tarife) ein Teil des Vertrags. Als Neukunde bei einem Provider empfielt sich daher immer, den Vertrag und / oder die AGB aufmerksam zu studieren.
E-Plus bietet mit der Marke WhatsApp SIM zudem einen Prepaid-Tarif mit kostenfreier WhatsApp-Nutzung an. In diesem Tarif kann die WhatsApp Calls-Funktion ebenfalls in Anspruch genommen werden. Andere Prepaid-Anbieter – wie oben schon beschrieben – sehen im VoIP-Dienst wohl eher eine Konkurrenz, die es zu unterbinden gilt.