Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig und Freifunk ohnehin ausgeklammert

Die angedachte Vorratsdatenspeicherung wurde zwar, wie bereits an verschiedenen Stellen ausgiebig berichtet und gefeiert wird, in Bezug auf EU Recht für unzulässig erklärt, vom Tisch ist sie allerdings noch nicht. Das OVG Urteil bezog sich einzig und allein auf einen Anbieter. Wer dennoch sicher sein kann sind Freifunker, wie nun bekannt wurde.

Freifunk Netzwerke vorerst nicht zur Datenspeicherung verpflichtet

Wie der Freifunk Rheinland mitteilte seien solche Netzwerke nämlich vorerst von der Vorratsdatenspeicherung außenvor gelassen. Das Gesetz verpflichte nur kommerzielle Anbieter. Inwieweit man dies auf die Community Projekte umlegen könne müsse noch geklärt werden.

Entwarnung nur vorläufig

Doch auch diese Entwarnung gilt nur vorläufig. Denn die Bundesnetzagentur will mit den Netzwerken Ende Juli ein klärendes Gespräch beginnen. Es könnte also durchaus sein, dass der Gesetzgeber auch hier noch versucht Lücken zu zu reden. Mit etwas Glück ist die ganze Thematik bis dahin aber ohnehin vom Tisch.

Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU Recht

Denn das OVG Köln urteilte die geplanten Maßnahmen seien nicht mit EU Rechtsprechung vereinbar. Allerdings gilt das Urteil lediglich für einen Anbieter. Alle anderen müssten selbst klagen. Dementsprechend ruft beispielsweise das nicht für Zurückhaltung bekannte Portal Golem bereits dazu auf, dass Nutzer nun Druck auf ihre Anbieter ausüben sollten um diese zur Klage zu bewegen. Es bleibt also an allen Fronten spannend.

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