Zu hohe Rücklastschriftgebühren bei Telefónica: o2 und E-Plus zahlen 12,5 Millionen Euro an Bundeshaushalt

Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen wegen überhöhter Rücklastschriftgebühren bei nicht gedeckten Bankkonten zahlt Telefónica nun die Summe von 12,5 Millionen Euro an den Bund und setzt so einen freiwilligen Endpunkt in der Thematik um die überhöhten Gebühren bei o2 und E-Plus.

Überhöhte Forderungen für Rücklastschrift

Mit knapp 20 Euro bei o2 und 15 Euro bei E-Plus war es nicht gerade günstig für Kunden, wenn das Konto bei Fälligkeit der Rechnung nicht gedeckt war. Diese so genannten Rücklastschriftgebühren sollen allerdings in der Regel nur dazu nutzen die tatsächlich entstandenen Kosten für die Anbieter zu kompensieren. Verbraucherschützer sahen hier keine Kosten in dieser Größenordnung und beide Anbieter senkten die entsprechende Gebühr 2013 auf 7,50 und 8,50 Euro.

Zweite Runde der Senkungen und die Gewinnabschöpfung

o2 E-plusAuch diese Beträge waren den Verbraucherschützern noch ein Dorn im Auge. Sie klagten erneut und die Mobilfunkanbieter passten die Gebühr ein weiteres Mal an. Seither fallen lediglich 4 Euro Gebühr an, wenn das Konto nicht gedeckt war. Deutsches Recht sieht vor, dass Anbieter Gewinne nicht behalten dürfen, die aus solchen „Rücklastschriftgebühren mit Gewinnabsicht“ stammen. Dies nahmen die Verbraucherschützer im Jahr 2015 erneut zum Anlass vor Gericht zu ziehen.

Zwar haben Nutzer noch die Möglichkeit unrechtmäßige Gebühren bis zu drei Jahre lang zurück zu fordern, dass dies die meisten machen ist allerdings eher unwahrscheinlich. Um weitere langwierige juristische Prozesse zu verhindern setzte Telefónica nun einen Schlusspunkt und stimmte der Gewinnabschöpfung von 12,5 Millionen Euro an den Bundeshaushalt zu.

Mobilfunkkunden sollten Gebühren zurückfordern

Wer als Kunde der beiden Mobilfunkanbieter innerhalb der letzten drei Jahre Gebühren von über 4 Euro zu zahlen hatte, der sollte diese dennoch zurückfordern. Denn die Gelder stehen den Kunden trotz der freiwilligen Vergangenheitsbewältigung seitens Telefónica zu. In Einzelfällen können hier sicherlich nette Beträge anfallen, addiert man sämtliche Gebühren. Dabei dürfen allerdings nur die Differenzen der zulässigen 4 Euro und der tatsächlich erhobenen Gebühr wieder eingefordert werden. Die Frist beginnt jeweils mit Januar des Folgejahres. In der Praxis heißt dies: Noch dieses Jahr haben die Kunden Zeit ihre Mobilfunkrechnungen aus dem Jahr 2013 auf entsprechende Gebühren zu untersuchen und ihre Forderung geltend zu machen.

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