Kabel Deutschland verlangsamt das Filesharing

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kabel Deutschland wurden geändert und damit fallen nun auch Bestandskunden, die vor dem August des Jahres 2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, der Datendrossel zum Opfer. Der Downstream für Filesharing-Angebote wird im Rahmen der AGB-Änderungen nämlich drastisch gesenkt.

Kabel Deutschland macht kleine aber schwere Fehler

Bereits im Juli 2014 wurde Kabel Deutschland wegen irreführender Werbung verurteilt. Damals wurde der Internetanschluss des Unternehmens als unbegrenzt beworben, obwohl schon seit 2012 eine Drosselung des Downstreams nach genutzten 10 GB am Tag in den Verträgen verankert war. Danach gab es nochmals Schlagzeilen, weil der Anbieter Preiserhöhungen für Bestandskunden zum Stichtag 1. Oktober durchsetzte. Begründet wurde dies mit steigenden Betriebskosten.
Netzwerkkabel in Farbe Gelb
Nun ist es die Datendrosslung, welche Kabel Deutschland schlechte Presse bringt. Denn die Drosslungsgrenze für Filesharing-Dienste wird derzeit auch für Altkunden von 60 GB auf 10 GB pro Tag heruntergesetzt. Nach diesen 10 GB wird der Downstream von den teils 100 MBit/s auf 100 kBit/s verlangsamt.

Offizielle Stimmen in der Diskussion

Das Online-Magazin golem.de wurde von einem Leser darüber informiert, dass er von Kabel Deutschland einen Brief zur Änderung der AGB erhalten hatte. In dem Informationsdokument stand allerdings nicht, dass es eine Drosslung geben wird. Erst der Blick in die für den Altkunden neuen AGB hätte dies für ihn offen gelegt.

Golem fragte daraufhin den Sprecher des Providers, Maurice Böhler, und der bestätigte die Änderung mit den Worten: „Der Telekommunikationsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren extrem weiterentwickelt und verändert, demzufolge auch die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erhalten Kabel-Deutschland-Kunden, die einen Internet- und/oder Telefonvertrag vor August 2009 mit uns abgeschlossen haben, nun auch die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“ (Quelle: Golem.de)

Die Drosselung erstrecke sich aber nur auf das Filesharing und nicht auf den alltäglichen Internetgebrauch oder Streaming-Angebote.

Drosselung sei notwendig, um andere Dienste zu ermöglichen

Mit der Datendrossel für das Filesharing sollen Kapazitäten für andere Dienste freigehalten werden, besonders in Zeiten eines hohen Nutzeraufkommens. Offiziell heißt es auf der Kabel Deutschland-Webseite:

Unsere intelligente Netzsteuerung sorgt […] dafür, dass Sie Echtzeit- und Basisdienste wie soziale Netzwerke, E-Mail-Messaging, Video-Streaming, Video-Telefonie oder Online-Gaming zu jeder Zeit uneingeschränkt nutzen können. Aus diesem Grund priorisieren wir diese Services in Zeiten extrem hoher Auslastungen und stellen sicher, dass Ihnen jederzeit ausreichend Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung steht. Um dies sicherzustellen, können Bandbreiten für Filesharing-Anwendungen bei Bedarf für kurze Zeit reduziert werden.“

Der Nutzeranteil, der von der Drosselung betroffen wird, ist mit 0,1 Prozent angegeben. Hervorgehoben wird dann noch einmal, dass der Satz der von der Drosselung profitierenden Kunden bei 99,9 Prozent liege. Damit werden Filesharing-Nutzer in den Hintergrund gedrängt und die Argumente für Kunden, die es nicht betrifft, bereitgelegt.

Fazit

Kabel Deutschland ist nicht der einzige Anbieter für Internet, auch nicht der einzige für Internet über die Kabel-Verbindung. Und daher ist es fraglich, ob sich auch hier der Rechtsgang für die Kunden lohnen würde – oder eher ein Wechsel zu einem anderen Provider. Einbußen sollte Kabel Deutschland auch durch wechselnde Kunden nicht erleben, der Anteil jener liegt ja nur bei 0,1 Prozent.

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