Ende des EU-Roamings für Juni 2017 geplant

Nach langem Hin und Her ist das Aus für die Roaming-Gebühren im europäischen Ausland nun endlich beschlossene Sache.

Mobilfunkprovider dürfen ab Juni 2017 nur noch in Sonderfällen Aufschläge verlangen, wenn die Mobilfunkverbindungen im Ausland hergestellt werden.

Gleichzeitig sollen dann auch neu beschlossene Regelungen zur Netzneutralität in Kraft treten.

Das Aus für Roaming Gebühren in zwei Schritten

Die Gebühren für internationale Verbindungen innerhalb Europas sollen zwar erst im Juni 2017 abgeschafft werden, eine weitere erhebliche Erleichterung für die Nutzer tritt jedoch bereits im April 2016 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Provider nur noch einen deutlich geringeren Aufschlag berechnen. Dieser orientiert sich, anders als bislang, nicht mehr an einer Obergrenze für Kosten. In Zukunft sollen nur noch maximal folgende Beträge als Aufschlag auf die Kosten für Inlandsverbindungen anfallen:

  • 5 Cent pro Gesprächsminute
  • 2 Cent pro SMS
  • 5 Cent für jedes MB Datenvolumen

Wer also beispielsweise einen der unzähligen Prepaid Tarife nutzt, die mit 9 Cent veranschlagt sind, der zahlt auch im Ausland nur 14 Cent für jede Gesprächsminute. Wer im Inland kostenlos telefoniert, der sollte dieser Theorie nach auch im Ausland maximal 5 Cent für jede Minute bezahlen.

Sonderregelungen möglich

EU RoamingWenn ein Mobilfunkanbieter den zuständigen nationalen Regulierungsbehörden jedoch nachweisen kann, dass er seine Kosten so nicht decken kann und dies sich auf die Preise im Inland auswirken würde, dann können Sondergenehmigungen erteilt werden.

Bleibt in diesem Zusammenhang aus Kundensicht zu hoffen, dass dies auch genauestens geprüft und, bei Bedarf, abgelehnt wird.

Regelungen zur Netzneutralität

Ebenfalls zum selben Zeitpunkt sollen neu beschlossene Regeln zur Netzneutralität in Kraft treten. Die Frage war, ob diese angesichts des wachsenden Datenverbrauchs abgeschafft werden sollen. Dann hätten die Provider verschiedene Datenströme priorisiert durchleiten können und andere, etwa für Videostreaming oder VoIP Telefonate, im extremsten Fall gänzlich blockieren.

Dies wurde abgelehnt. Es soll jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden ein „Verkehrsmanagement“ in die Netze einzubauen, sofern dieses dass Netz vor einem Zusammenbruch schützt. Hier wurde sehr unklar formuliert und es steht zu befürchten dass nachgebessert werden muss, wenn die Mobilfunkanbieter die Schwammigkeit der Bestimmungen ausnutzen sollten.

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