Verkauf von Prepaid-SIM-Karten: Ausweispflicht ist in Planung

Wieder einmal geht es um die lockere Anwendung von geltenden Gesetzen und um das große Thema Terror: Als Teil eines Pakets mit Anti-Terror-Maßnahmen plant die Bundesregierung nun, dass beim Kauf einer Prepaid-SIM die Vorlage eines Ausweisdokuments sowie das Festhalten der entsprechenden Daten verpflichtend sein muss. Eigentlich gibt es schon ein entsprechendes Gesetz, nur viele Händler halten sich nicht daran.

§ 111 TKG im Prepaid-Bereich eher locker angesehen

Das Telekommunikationsgesetz regelt im Paragraphen 111 unter anderem, dass neben der Rufnummer und anderen Anschlusskennungen auch der Name und die Anschrift des Anschlussinhabers sowie das Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) und weitere Daten festgehalten werden müssen. Gerade im Einzelhandel bzw. in Supermärkten und Discountern wird dieses Gesetz oft nicht genügend angewandt.

Paragraph 111Zwar müssen die entsprechenden Daten bei der Aktivierung via Telefon oder Internet angegeben werden, ein Abgleich – etwa mit dem Ausweis oder dem Pass – findet aber nicht statt. Selbiges würde an der Supermarktkasse auch wahrscheinlich zu lange dauern, zumindest wenn man die Kunden, welche in der Schlange warten, befragt.

Anti-Terror-Maßnahmenkatalog mit neuen Regelungen

Bereits Mitte April hat die Bundesregierung neue Maßnahmen gegen den Terror beschlossen. Damit sollen unter anderem alle SIM-Händler dazu verpflichtet werden, „stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständigen Adressangaben zu verlangen“. Die Gewerkschaft der Polizei nennt dieses zukünftige Vorgehen einen „längst überfälligen Schritt“.

Anderer Meinung könnten da die Netzbetreiber, Provider und Händler sein. Denn auch und vor allem für sie bedeutet die neue Regelung, welche momentan noch großflächig als „Idee“ oder „Überlegung“ der Bundesregierung abgetan wird, einen enormen Mehraufwand.

Soll zum Beispiel das Freischaltungsverfahrungen über das Internet bestehen bleiben, dann bräuchte es Prozesse zur eindeutigen Identifikation der Nutzer. Neben einem Video-Ident-Verfahren könnte hier auch die Chip-Technologie des Personalausweises zum Einsatz kommen. Doch dazu müsste der Endverbraucher ein entsprechendes Lesegerät parat haben.

VATM sucht nach Lösungen

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) könnte die Lösung für alle Beteiligten bringen. Allerdings hagelt es auch Kritik an der neuerlichen Überlegung der Bundesregierung. So würde ein Attentäter niemals seinen Ausweis vorzeigen und sich eher anderweitig eine Prepaid-SIM besorgen, etwa aus dem Ausland – meinte Jürgen Grützner vom VATM.

Der Verband sei im Hinblick auf die Umsetzung jedoch für alle Vorschläge offen und sieht dabei gleichzeitig die Regierung in der Pflicht, den kommenden Mehraufwand finanziell zu deckeln. Auch gibt es noch keine Antwort darauf, was Asylbewerber und weitere Migranten ohne deutsche Adresse und Ausweispapiere beim Kauf einer SIM-Karte vorlegen sollen.

Zudem dürfte beim Online-Ident-Verfahren auch kein Abbild des Dokuments gespeichert werden, da Angaben wie Größe und Augenfarbe aus Datenschutzgründen nicht für die Telekommunikationsanbieter gespeichert werden dürfen.

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