Bislang konnte es zum Problem werden, wenn eine Telekommunikationseinrichtung eine Bahntrasse oder ein Gelände der deutschen Bahn queren sollte. Für Telekommunikationsunternehmen war der Vorgang weder zeitlich noch finanziell vernünftig kalkulierbar. Mit einer neuern Richtlinie zur Antragsbearbeitung wurde diese Problematik nun gelöst.
Problemfälle
Standards und Bearbeitungsrichtlinien gab es bislang nur dann, wenn Strom- oder andere Versorgungsleitungen eine Bahntrasse queren mussten. Glasfaserleitungen konnten hier problemlos mit verlegt werden. Sobald aber lediglich Kommunikationsleitungen zur Querung anstanden kam es zu Problemen. Denn es gab keine einheitliche Vorgehensweise, welche bei der Bahn auf entsprechende Anträge angewendet wurde. Nun wurde eine entsprechende Richtlinie erarbeitet, welche dieser Problematik beikommt.
Die Telekommunikationskreuzungsrichtlinie DB 879
Der etwas sperrige Name der Richtlinie ist kein schlechtes Zeichen. Denn durch diese Richtlinie werden sowohl der zeitliche Rahmen, als auch das Vorgehen bei entsprechenden Anträgen zur Trassenquerung genau vorgegeben. Vor allem für Unternehmen der Telekommunikation lässt sich diese Querung, und damit ein Glasfaserausbau insgesamt, deutlich besser kalkulieren. Im längsten Fall werden Anträge nun binnen 12 Wochen bei der Bahn bearbeitet.
Diese Parteien arbeiteten an der Richtlinie mit
Der Bundesverband Breitbandkommunikation erarbeitete die Richtlinie zusammen mit der Deutschen Bahn und den Verbänden VATM und Buglas. Damit war unter anderem auch die Telekom an der Ausarbeitung beteiligt. Die Richtlinie trat bereits, rückwirkend zum ersten Januar, in Kraft.