Urteil gegen Vodafone: Rufnummer kann zurückgefordert werden

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zugunsten einer Klägerin, der ihre Mobilfunknummer von Vodafone ohne ersichtliche Gründe entzogen wurde. Die erlassene einstweilige Verfügung hat eine wichtige Signalwirkung für jene, die ihre Mobilfunknummer hauptsächlich beruflich benötigen.

Der Fall

Eine Klägerin wollte bei Gericht ihre Nummer zurückbekommen. Diese hatte ihr Vodafone einfach ohne erkennbare Gründe entzogen.

Die Nummer wurde allerdings seit Jahren beruflich genutzt und stellte eine wichtige Kontaktmöglichkeit für die Kunden der Klägerin dar. Den entsprechenden Beschluss des Gerichts veröffentlichte die renommierte Kanzlei Dr. Bahr nun auf ihrer Website.

Der Beschluss im Einzelnen

VodafoneMaßgeblich für die Entscheidung war, dass die Kundin dem Gericht gegenüber glaubhaft darlegen konnte, dass die Mobilfunknummer maßgeblich für die wirtschaftliche Lage der Frau ist. Ebenfalls eine gewisse Wichtigkeit kann wohl der Tatsache zugeschrieben werden, dass die neue Besitzerin der Nummer keine Einwände hatte.

Außerdem war sicherlich wichtig, dass selbst Vodafone selbst in diesem Fall eingestehen musste keine Gründe für den Nummernwechsel vorlegen zu können.

Der weitere Fortgang des Verfahrens

Da es sich lediglich um eine einstweilige Verfügung handelte wäre es normal noch zur Hauptverhandlung gekommen. Allerdings erklärten beide Parteien die Sache für erledigt, nachdem die Nummer zurückgegeben wurde. Die Kosten des bisherigen Verfahrens gingen zulasten Vodafones. Denn nach Ansicht des Gerichts hätte Vodafone einen Prozess aller Voraussicht nach verloren.

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