Mowotel Kunden werden zu Otelo migriert – Sonderkündigungsrecht ist gegeben

Bereits zum 4. Oktober dieses Jahres wurde Mowotel von Otelo übernommen. Die Kunden wurden oder werden von einem Anbieter zum Anderen migriert. Dies hat durchaus seine Tücken. Nun stellt sich die Frage, ob auch ein Sonderkündigungsrecht entsteht.

Otelo schluckt Mowotel – Folgen für die Kunden

Im Grunde schluckt ein Vodafone Tochterunternehmen ein anderes. So recht groß können die Nachteile zunächst also rein technisch nicht sein. Die Leistungen werden sogar bei Otelo besser. Dennoch ist die Umstellung für die Kunden mit Problemen verbunden. So benötigen Kunden eine neue SIM. Und es gibt Berichte die davon zeigen, dass auch die Mobilfunknummer nicht übergangslos von Mowotel zu Otelo mitgenommen werden konnte. Eine technisch bedingte Frist für Portierungen von 6 Wochen steht dem im Wege.

Sonderkündigungsrecht für Mowotel Kunden gegeben

Unter diesen Voraussetzungen steht Kunden von Mowotel ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses wurde den Kunden von beiden Unternehmen, also egal an welchen Kundenservice (Otelo oder Mowotel) sie sich richteten, Erfahrungsberichten zufolge auch eingeräumt.

Sollte gekündigt werden?

Sinn macht eine Sonderkündigung in unseren Augen aus Gründen der Leistung nicht. Denn die wird besser. Wer aber beispielsweise ohnehin wechseln wollte, der kann seine Nummer nun viel bequemer auch direkt zum neuen Anbieter portieren. Auch Nummernchaos lässt sich kurz vor Vertragsende vermeiden. Denn wer jetzt zu Otelo wechselt und eine neue Nummer in Kauf nimmt, nur um 3 Monate später erneut eine neue Nummer eines neuen Anbieters zu erhalten, der sorgt sicher nicht für Übersichtlichkeit. Letztendlich muss hier jeder seine Umstände selbst prüfen.

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